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Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gefährlicher Stoffe veröffentlicht

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat alle in der EU verwendeten chemischen Stoffe in einem "Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis" aufgelistet.
Von Redaktion
14. Februar 2012

Das EU-Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis für gefährliche Stoffe soll insbesondere Kleinunternehmen Informationen über die Gefährlichkeit eines bestimmten Stoffs einfach zugänglich machen, sodass sie Stoffe und Gemische leichter korrekt einstufen und kennzeichnen können und der Ersatz gefährlicher Stoffe durch weniger schädliche Alternativen – soweit machbar – ermöglicht wird.

In diesem Verzeichnis wurden die Informationen aus mehr als drei Millionen Meldungen zu mehr als 100.000 Stoffen gesammelt, die von Herstellern und Einführern im Rahmen der CLP-Verordnung vorgelegt oder im Rahmen der REACH-Verordnung registriert wurden.

Allerdings ist das Verzeichnis noch ein "work in progress". Aufgrund bisheriger Erfahrungen ist laut EU davon auszugehen, dass das Verzeichnis voneinander abweichende Informationen für identische Stoffe enthält, weil verschiedene Unternehmen eine unterschiedliche Einstufung des gleichen Gefahrstoffs gemeldet haben können. Dies hängt überwiegend damit zusammen, dass der Stoff verunreinigt war oder die Unternehmen bei der Einstufung ein und desselben Stoffs verschiedene Informationen zugrunde gelegt haben. Das Verzeichnis wird den Unternehmen als Grundlage dienen, auf der sie einen Konsens über die einheitliche Einstufung bestimmter Stoffe, wie in der CLP-Verordnung vorgeschrieben, erarbeiten. Die ECHA unterstützt die Unternehmen dabei, indem sie ein spezifisches Kommunikationsinstrument entwickelt, dass die Kontakte zwischen Herstellern und Importeuren von chemischen Stoffen erleichtert, die die Gründe für die Unterschiede erörtern und sich - soweit machbar - auf eine einheitliche Einstufung einigen wollen. Die Hersteller und Einführer von chemischen Stoffen sind aufgefordert zu überprüfen, wie ihre Stoffe im Verzeichnis eingestuft wurden, und ihre Meldungen, falls erforderlich, zu aktualisieren.

Weblinks:

Hintergrund

Hauptziel der CLP-Verordnung ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Sie dient auch dazu, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu erleichtern, indem sie die Einstufung von Stoffen und Gemischen vereinheitlicht. Die Verordnung steht in Übereinstimmung mit dem weltweit harmonisierten System der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonised System - GHS). Verantwortlich für die Einstufung der Stoffe und für die Erzielung des Konsenses über deren Einheitlichkeit ist die Industrie. Für besonders schwerwiegende Gefahren allerdings (beispielsweise bei krebserzeugenden, erbgutschädigenden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen) prüfen die Behörden der Mitgliedstaaten und die ECHA alle vorliegenden Informationen und schlagen eine einheitliche Einstufung vor, die die Kommission auf gesetzgeberischem Weg verbindlich macht.

(PM, kp)

Autoren

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Redaktion

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