Umweltschutz: Strengere Auflagen für industrielle Nutzung von Kreosot
27. Juli 2011
Der neue Beschluss der EU-Kommission, durch den die Biozid-Richtlinie geändert wird, geht auf eine Risikobewertung der Auswirkungen von Kreosot auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zurück.
Kreosot darf in der EU ab 1. Mai 2013 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein Unternehmen erhält die Genehmigung dazu. Verbraucher dürfen Kreosot seit 2003 nicht mehr verwenden. Die Mitgliedstaaten müssen die nationalen Gesetze zur Umsetzung dieser Rechtsvorschriften bis spätestens 30. April 2012 erlassen und veröffentlichen. Die Vorschriften gelten ab dem 1. Mai 2013.
Ausnahmen
Nach Lebenszyklusanalysen gibt es in bestimmten Fällen allerdings keine angemessenen Alternativen für den Einsatz der Chemikalie. Dementsprechend können die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen für klar definierte Anwendungen genehmigen, für die keine weniger umweltschädlichen Alternativen zur Verfügung stehen. In solchen Fällen gelten strenge Bedingungen, einschließlich Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer während der Behandlung des Holzes und des Umgangs mit behandeltem Holz. Die Konsultation der Interessenvertreter im Rahmen der Entscheidungsfindung zeigte, dass die Nutzung von Kreosot für bestimmte Anwendungen erhebliche volkswirtschaftliche Vorteile hat.
Hintergrund
Das industrielle Holzschutzmittel Kreosot wird seit über 100 Jahren verwendet, allerdings ist die Besorgnis über seine Toxizität gewachsen. Kreosot ist in jeder Form krebserregend, und es bestehen erhebliche ökologische Risiken, wenn Kreosot behandeltes Holz direkt mit dem Erdreich oder Wasser in Kontakt kommt.
Eisenbahnunternehmen setzen nach wie vor häufig mit Kreosot behandelte Holzschwellen ein, vor allem in ländlichen Gebieten oder an Orten, die schwer zu erreichen sind. Auch bei hölzernen Strom- und Telefonmasten ist der Stoff weit verbreitet. Des Weiteren findet mit Kreosot behandeltes Holz auf dem Markt für Umzäunungen in Landwirtschaft und Industrie großen Absatz.
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