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EU-Parlament segnet neue Batterierichtlinie ab

Am Donnerstag haben die Abgeordneten des EU-Parlaments ein Gesetz verabschiedet, das die Verwendung von giftigem Cadmium in Gerätebatterien und -akkus verbietet, mit denen schnurlose Elektrowerkzeuge wie zum Beispiel Bohrmaschinen, Schraubenzieher oder Sägen betrieben werden.
Von Redaktion
11. Oktober 2013

Das Parlament hatte sich über die neuen Regeln, die ab dem 31. Dezember 2016 gelten werden, bereits mit dem Rat geeinigt. Die Abgeordneten haben auch ein Verbot von Quecksilber in Knopfzellen ab Herbst 2015 durchgesetzt.

Das Parlament hat das Quecksilberverbot für Knopfzellen (die in Uhren, Spielzeugen oder Fernbedienungen verwendet werden) in die neuen Vorschriften eingefügt, um das Risiko der Umweltverschmutzung durch die giftige Substanz zu senken. Die kleinen Knopfzellen werden bei der Sondermülltrennung leicht übersehen.

Die neuen Vorschriften erlauben den Verkauf bestehender Batterien und Akkus, bis die Lagerbestände erschöpft sind. Die Hersteller werden verpflichtet, Geräte zu entwerfen, bei denen die Batterien und Akkus leicht zu entfernen sind.

Wenn das Verbot in Kraft tritt, können Nickel-Cadmium-Batterien und -Akkus (NiCd) nur noch in Notsystemen und -leuchten verwendet werden, zum Beispiel in Alarmsystemen, und in medizinischer Ausrüstung. In anderen Geräten müssen sie dann hauptsächlich durch Lithium-Ionen-Batterien (Li-Ion) ersetzt werden.

Cadmium ist krebserregend und giftig für Gewässer. Die Verwendung ist bereits verboten bei Schmuck, Loten und Kunststoffen, unter der „REACH“-Chemikalienverordnung.

Hintergrund

Die aktuelle „Batterierichtlinie“ verbietet die Vermarktung von tragbaren Batterien und Akkus, einschließlich als Teile von Geräten oder anderen Produkten, wenn sie mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, bis auf einige Ausnahmen für bestimmte Produktkategorien.

Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie wird die aktuell noch geltende Ausnahme für Elektrowerkzeuge ab dem 31. Januar 2016 beenden. Die neuen Vorschriften wurden mit 578 Stimmen verabschiedet, bei 17 Gegenstimmen und fünf Enthaltungen.

(Quelle: EU-Parlament)

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