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Umwelt: UVP-Richtlinie wurde vereinfacht

Aus vier mach eins: Brüssel hat die ursprüngliche Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) und ihre drei späteren Änderungen zu einer kompakteren Fassung vereint.
Von Redaktion
21. Februar 2012

Die ursprüngliche UVP-Richtlinie und all ihre späteren Änderungen sind seit 17. Februar 2012 zu einem einzigen Rechtsakt zusammengeführt worden, ohne die ursprünglichen Vorschriften zu ändern. Umweltkommissar Janez Potočnik erhofft sich von dieser "Kodifizierung", dass der Umweltschutzfaktor der Richtlinie erhöht und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand verringert wird.  Ebenso wie die bestehenden Vorschriften wurde die kodifizierte Fassung in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Die Übersetzungen der neuen Fassung wurden ebenfalls überarbeitet, um Unklarheiten aufgrund missverständlicher Formulierungen oder sprachlicher Fehler auszuräumen.

Mit Umweltprüfungen soll sichergestellt werden, dass die ökologischen Auswirkungen von Bauvorhaben wie Dämmen, Autobahnen, Flughäfen, Fabriken und Energie-Projekten geprüft und berücksichtigt werden, bevor die zuständige Behörde des Mitgliedstaats eine Entscheidung über die Genehmigung des Vorhabens fällt. Die gemeinsamen Grundsätze der Umweltprüfung einzelner öffentlicher und privater Vorhaben wurden ursprünglich 1985 in der UVP-Richtlinie festgelegt und in den Jahren 1997, 2003 und 2009 geändert.

Der kodifizierte Text der UVP-Richtlinie steht zur Verfügung unter:

(PM, kp)

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Redaktion

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