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Ukraine-Krise: Schweiz will Umgehung von EU-Sanktionen verhindern

Die Schweiz will mit neuen Maßnahmen verhindern, dass die von der EU verhängten Sanktionen gegen Russland über das schweizerische Staatsgebiet umgangen werden. Der bereits bestehende Ausfuhrstopp von Kriegsmaterial in die Krisenländer wird auf besondere militärische Güter ausgedehnt.
Von Redaktion
20. August 2014

Die Schweiz vertritt den Standpunkt, dass das Referendum vom 16. März 2014 auf der Krim rechtswidrig war und dass die Annexion der Krim durch Russland gegen das Völkerrecht verstößt.

Daher unterstützt die schweizerische Regierung auch die jüngsten Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland. Der Bundesrat hat letzten Mittwoch beschlossen, bereits bestehende Maßnahmen so zu ergänzen, dass das schweizerische Staatsgebiet nicht zur Umgehung dieser Sanktionen missbraucht wird. Der Bundesrat hat dazu das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, konkrete weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Umgehungsgeschäften zu erarbeiten und diese dem Bundesrat rasch zur Entscheidung vorzulegen.

Ausfuhrstopp für Militärgüter wird ausgeweitet

Im Bereich der militärischen und militärisch verwendbaren Güter hat der Bundesrat das WBF zudem angewiesen, den bereits bestehenden Bewilligungstopp für Kriegsmaterialausfuhren nach Russland und in die Ukraine weiterzuführen und auf besondere militärische Güter auszudehnen.

Die zuständigen Behörden haben aufgrund der nationalen Gesetzgebung schon seit Beginn der Krise in der Ukraine keine Bewilligungen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Russland und in die Ukraine erteilt. In Bewilligungsverfahren betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use-Güter), die für militärische Zwecke in Russland und der Ukraine verwendet werden sollen, wurden die Exportkontrollbehörden zudem angewiesen, die Einzelfälle restriktiv zu handhaben.

Hintergrund

In Folge der russischen Annexion der Krim hat der Bundesrat am 2. April 2014 die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine erlassen. Die Anhänge dieser Verordnung wurden danach in Anlehnung an die jeweiligen Maßnahmen der EU am 1. Mai, 19. Mai und 4. August 2014 erweitert. Unter anderem dürfen in der Schweiz niedergelassene Finanzintermediäre mit den in den Anhängen der Verordnung genannten natürlichen Personen keine Geschäftsbeziehungen mehr eingehen.

(Quelle: Bundesrat)

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