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Überweisung in falscher Währung: Bank trifft Hauptschuld

Mitdenken hilft – auch am Bankschalter. Nach einer Fehlüberweisung von 600.000 Schweizer Franken in Euro-Währung muss die Bank einen deutlich höheren Anteil an den entstandenen Kosten tragen als die Bankkundin, obwohl auch die unachtsam war. So entschied der OGH.
Von Redaktion
09. November 2010

In dem kuriosen Fall wollte eine Bankkundin von ihrem auf Schweizer Franken (CHF) lautenden Fremdwährungskonto 600.0000 Franken auf ihr Auslandskonto in Spanien überweisen. Nach den AGB der Bank waren Aufträge schriftlich zu erteilen. Nach vorheriger ausdrücklicher mündlicher Vereinbarung über den abzubuchenden Franken-Betrag füllte eine Bankangestellte einen Überweisungsbeleg aus, den sie dem Vertreter der Bankkundin mit der Bemerkung, er solle einfach unterschreiben, zur Unterfertigung vorlegte. Das tat dieser auch. Der Beleg enthielt eine deutliche und unübersehbare Währungsangabe, die auf "EUR" wie Euro lautete.

Die Entscheidung des OGH: Für den durch die Falschüberweisung entstandenen Schaden haftet größtenteils die Bank. Es sei jedoch ein Mitverschulden der Bankkundin zur berücksichtigen, weil einer sorgfältigen Bankkundin aufgefallen wäre, dass die Währungsangabe auf "EUR" lautet. Bei der Bewertung der Quote des Mitverschuldens sei die eindeutige – auf "CHF" lautende – mündliche Absprache und das Ausfüllen des Belegs durch die Bankangestellte zu berücksichtigen, sodass das Verschulden der Kundin deutlich weniger ins Gewicht falle als jenes der Bank. Das Mitverschulden der Kundin sei unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Falls mit 20 Prozent zu bewerten.

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Redaktion

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