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US-Börsenaufsicht stellt Regularien für „Crowdfunding“ zur Diskussion

Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat ein Vorschlagspapier veröffentlicht, das es ermöglichen soll, auch über Crowdfunding Wertpapiere anzubieten und zu erwerben. 
Von Redaktion
28. Oktober 2013

„Crowdfunding“ etabliert sich zunehmend als Möglichkeit für aufstrebende Firmen, sich abseits des klassischen Kapitalmarkts Geldmittel zu besorgen. Meist sind es Startups mit innovativen Produktideen oder künstlerischen Projekten, die über Internetplattformen eine Vielzahl von Finanziers gewinnen, die sich in der Regel mit kleineren Beträgen beteiligen.

US-Präsident Barack Obama erließ im April 2012 mit dem sogenannten „JOBS Act“ (Jumpstart Our Business Startups Act) ein Gesetz, das Unternehmen jeder Größenordnung den unbürokratischen Zugang zu Finanzmitteln erleichtern soll. Durch das Gesetz wurde eine Ausnahme im Wertpapierrecht geschaffen, sodass künftig auch Crowdfunding zum Ausgeben bzw. Erwerb von Wertpapieren verwendet werden kann. Der JOBS Act schreibt zudem vor, dass eine regulatorische Struktur für dieses neue Finanzierungsmodell auszuarbeiten ist.

Ein Vorschlagspapier, wie die neuen Vorschriften aussehen sollten, hat die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC nun veröffentlicht, und stellt es zur Diskussion. Über ein Online-Formular (Link s. Kasten) kann die interessierte Öffentlichkeit Kommentare zu dem Paper abgeben.

Für SEC-Direktorin Mary Jo White liegt das Ziel des JOBS Act darin, vor allem Startups und kleinen Unternehmen den Zugang zu potenziellen Investoren zu erleichtern und im Gegenzug Investoren neue Anlegemöglichkeiten zu eröffnen.

Die neuen Regeln sollen daher sowohl die Kapitalbildung fördern als auch den Anlegerschutz garantieren.

(Quelle: SEC)

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