Brüssel verstärkt Regulierung von Ratingagenturen
03. Oktober 2014
Die Europäische Kommission hat am 30. September 2014 drei neue technische Regulierungsstandards zur Umsetzung zentraler Bestimmungen der Verordnung über Ratingagenturen angenommen. Die Standards legen Folgendes fest:
Offenlegung von Informationen über strukturierte Finanzinstrumente
Dieser technische Regulierungsstandard legt den Inhalt, die Häufigkeit der Übermittlung und die Präsentation der Informationen fest, die die Emittenten, Originatoren und Sponsoren eines strukturierten Finanzinstruments mit Sitz in der Europäischen Union gemeinsam auf einer von der ESMA einzurichtenden Website veröffentlichen müssen. Er soll es den Anlegern erleichtern, die Risiken im Zusammenhang mit diesen komplexen Finanzinstrumenten zu bewerten. Die Offenlegungspflicht soll insbesondere zur Folge haben, dass die Anleger weniger stark auf einzelne Ratings angewiesen sind und sich der Wettbewerb zwischen den Ratingagenturen verstärkt.
Europäische Ratingplattform
Dieser technische Regulierungsstandard legt den Inhalt und die Präsentation der Angaben fest, die die Ratingagenturen der ESMA für die Zwecke der europäischen Ratingplattform offenlegen müssen. Die Plattform wird von der ESMA eingerichtet und soll es den Anlegern ermöglichen, alle verfügbaren Ratings sämtlicher bewerteten Instrumente zu konsultieren und auf einfache Weise zu vergleichen.
Um das Meldeverfahren für die Ratingagenturen effizienter zu gestalten, gibt der Standard ein straffes Muster für die an die ESMA zu übermittelnden Angaben vor. Er integriert darüber hinaus Informationen über bisherige Ergebnisse, die im zentralen Datenspeicher der ESMA bereits vorhanden sind, sowie Angaben für die Zwecke der laufenden Beaufsichtigung.
Meldung der von den Ratingagenturen erhobenen Gebühren
Dieser technische Regulierungsstandard legt den Inhalt und das Format der Angaben fest, die die Ratingagenturen für die Zwecke der laufenden Beaufsichtigung hinsichtlich der ihren Kunden in Rechnung gestellten Gebühren regelmäßig an die ESMA übermitteln müssen. Dank der im Rahmen dieses Standards erhobenen Informationen soll die ESMA in der Lage sein zu prüfen, ob die Preispraktiken der Ratingagenturen diskriminierend sind. So soll ein fairer Wettbewerb gefördert und die Gefahr von Interessenkonflikten verringert werden.
Inkrafttreten
Das Europäische Parlament und der Rat haben einen Monat Zeit, um ihr Einspruchsrecht wahrzunehmen; sie können diese Frist auf eigene Initiative – zweimal – um einen weiteren Monat verlängern. Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden die technischen Regulierungsstandards im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ihre Bestimmungen sind ab den folgenden Daten direkt anwendbar (d. h. in allen Mitgliedstaaten ohne Umsetzung in einzelstaatliches Recht rechtsverbindlich):
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Meldung der von den Ratingagenturen erhobenen Gebühren: Datum des Inkrafttretens;
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Europäische Ratingplattform: 21. Juni 2015;
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Offenlegung von Informationen über strukturierte Finanzinstrumente: 1. Januar 2017.
(Quelle: EU-Kommission)
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