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Transparentes Verfahren: DFB startet Bewerbung für EURO 2024

Der Deutsche Fußball-Bund hat sich für seine Bewerbung um die Austragung der EURO 2024 Transparency International ins Boot geholt. Nach den Ungereimtheiten rund um die Fußball-WM in Deutschland 2006 unterwirft sich das Bewerbungskomitee einem Verhaltenskodex, der Interessenkonflikte ausschließen soll.
Von Redaktion
13. April 2017

Mit einem Workshop in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am 11. April 2017 das Nationale Bewerbungsverfahren zur Ermittlung von zehn Spielorten für die Bewerbung des DFB um die Ausrichtung der EURO 2024 begonnen. Vertretern von 17 Städten und Stadien wurden in Frankfurt am Main die Bewerbungsanforderungen vorgestellt.

Das nun vorgestellte Reglement für das Nationale Bewerbungsverfahren hatte das DFB-Präsidium auf seiner Sitzung am vergangenen Freitag in Frankfurt verabschiedet. Es soll ein offenes, faires, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Auswahl der Spielorte garantieren, mit denen sich der DFB im anschließenden Internationalen Bewerbungsverfahren bei der UEFA bewirbt.

Verhaltenskodex und „Interessenregister“ für Bewerbungskomitee

Unter Berücksichtigung der UEFA-Anforderungen und Vorschriften wurden nicht nur das Reglement sowie das Bewerbungsformular, sondern darüber hinaus in Abstimmung mit Transparency International Deutschland auch Verhaltensrichtlinien in einem Code of Conduct erarbeitet.

Dieser Verhaltenskodex gilt als verbindliche Leitlinie für DFB-Präsidium und Bewerbungskomitee, das zur Auswertung der Bewerbungsunterlagen berufen worden ist. Die Mitglieder verpflichten sich darin unter anderem ein sogenanntes Interessenregister zu veröffentlichen, um auf mögliche Interessenkonflikte frühzeitig hinzuweisen und sie damit zu vermeiden.

Zeitplan bis zur UEFA-Entscheidung

Bis zum 26. April 2017 müssen die interessierten Spielorte ihre verbindliche Teilnahme am Nationalen Bewerbungsverfahren erklären. Bis zum 12. Juni 2017 müssen die Bewerber ihre vollständigen Unterlagen des Nationalen Bewerbungsverfahrens beim DFB einreichen. Am 15. September 2017 wird das Präsidium die Auswahl der zehn Spielorte vornehmen, mit denen der DFB in das UEFA-Bewerbungsverfahren gehen wird.

Bis zum 27. April 2018 müssen interessierte Nationalverbände die vollständigen Unterlagen bei der UEFA eingereicht haben, die Festlegung des Ausrichters der EURO 2024 wird im September 2018 durch die UEFA erfolgen.

(Quelle: dfb)

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