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Subventionen: EuGH erklärt Kommissionsbeschluss für nichtig

Nach Ansicht der EU-Kommission hat das 2012 verabschiedete deutsche Gesetz über erneuerbare Energien (EEG 2012) staatliche Beihilfen umfasst. Der Europäische Gerichtshof hat den entsprechenden Beschluss der EU-Kommission nun für nichtig erklärt.
Von Redaktion
01. April 2019

Im Jahr 2012 führte Deutschland mit dem Gesetz über erneuerbare Energien (EEG 2012) eine Förderregelung zugunsten von Unternehmen ein, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen und aus Grubengas erzeugen (EEG-Strom).

Das EEG 2012 garantierte diesen Erzeugern einen höheren Preis als den Marktpreis. Zur Finanzierung der Fördermaßnahme sah es eine „EEG-Umlage“ zulasten der Versorger vor, die die Letztverbraucher belieferten; in der Praxis wurde die Umlage auf die Letztverbraucher abgewälzt. Bestimmte Unternehmen wie die stromintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes konnten jedoch in den Genuss einer Begrenzung dieser (abgewälzten) Umlage kommen, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Die EEG-Umlage war den überregionalen Übertragungsnetzbetreibern von Hoch- und Höchstspannungsnetzen (ÜNB) zu zahlen, die den EEG-Strom zu vermarkten hatten. Mit Beschluss vom 25. November 2014 stellte die Kommission fest, dass das EEG 2012 staatliche Beihilfen umfasse, wobei sie diese weitgehend billigte.

Die Kommission führte aus, die Förderung von Unternehmen, die EEG-Strom erzeugten, stelle zwar eine staatliche Beihilfe dar, doch sei diese mit dem Unionsrecht vereinbar. Zudem stufte sie die Verringerung der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen als staatliche Beihilfe ein. Da sie der Ansicht war, dass die Verringerungen zum größten Teil mit dem Unionsrecht vereinbar seien, ordnete sie nur die Rückforderung eines begrenzten Teils an.

Die von Deutschland gegen diesen Beschluss erhobene Klage wurde vom Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 10. Mai 2016 abgewiesen. Gegen dieses Urteil hat Deutschland beim Gerichtshof ein Rechtsmittel eingelegt.

Mit seinem Urteil vom 28. März 2019 gibt der Gerichtshof dem Rechtsmittel statt, hebt das Urteil des Gerichts auf und erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig. Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass das Gericht die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder zu Unrecht als staatliche Mittel angesehen hat. Infolgedessen fehlt eine Voraussetzung für die Einstufung der Vorteile, die sich aus den mit dem EEG 2012 eingeführten Mechanismen ergeben, als „Beihilfen“.

Zudem lassen die vom Gericht herangezogenen Gesichtspunkte zwar in der Tat den Schluss zu, dass die öffentlichen Stellen den ordnungsgemäßen Vollzug des EEG 2012 kontrollieren, nicht aber den Schluss, dass die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder selbst unter staatlicher Kontrolle stehen.

Daher hebt der Gerichtshof das Urteil des Gerichts auf und erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig.

Weblink

Volltext der Entscheidung (EuGH, 28. März 2019, Rechtssache C-405/16 P, Deutschland/Kommission)

(Quelle: EuGH)

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Redaktion

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