Navigation
Seiteninhalt

EuGH zu Ungarn: 60 Prozent Geldbuße für Einfuhr nicht angemeldeter Barmittel ist zu viel

In Ungarn ist eine Geldbuße in Höhe von 60 Prozent der beim Überschreiten der Staatsgrenze nicht angemeldeten Barmittel vorgesehen. Das ist unangemessen viel, so der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Von Redaktion
23. Juli 2015

Denn, so der EuGH, die Höhe dieser Geldbuße steht in keinem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung, nämlich dem Verstoß gegen die Pflicht, das Mitführen eines Betrags von 10.000 Euro oder mehr anzumelden.

In Ungarn hängt die Höhe der bei Verletzung der Anmeldepflicht zu verhängenden Geldbußen vom Betrag der nicht angemeldeten Barmittel ab. Bei Beträgen von mehr als 50.000 Euro schreibt das ungarische Recht eine Geldbuße in Höhe von 60 Prozent des nicht angemeldeten Betrags vor. Gegen die Regelung geklagt hatte ein Serbe, der Barmittel bei der Einreise nach Ungarn nicht deklariert und eine Strafe von umgerechnet nahezu 78.000 Euro zu zahlen gehabt hätte.

Dazu stellt der EuGH u.a. fest: Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dem die nationalen Sanktionen genügen müssen, verlangt nicht, dass die zuständigen Behörden die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigen müssen. Die Mitgliedstaaten verfügen über einen Wertungsspielraum bei der Entscheidung darüber, welche Sanktionen sie einführen, um die Einhaltung der Anmeldepflicht sicherzustellen, und eine Verletzung dieser Pflicht muss einfach, wirksam und effizient geahndet werden können, ohne dass die zuständigen Behörden zwangsläufig andere Umstände berücksichtigen müssen – wie etwa den Umstand, dass es sich um eine Vorsatz- oder Wiederholungstat handelt.

Eine Sanktion in Gestalt einer niedrigeren Geldbuße in Verbindung mit einer Maßnahme, bei der die nicht angemeldeten Barmittel einbehalten werden, wäre beispielsweise geeignet, die von der EU-Richtlinie verfolgten Ziele zu erreichen, ohne die Grenzen des hierfür Erforderlichen zu überschreiten.

Weblink

Volltext des Urteils (EuGH 16. 7. 2015, C-255/14, Chmielewski)

(Quelle: EuGH/ LexisNexis Rechtsredaktion)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...