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Studie: Whistleblowerschutz in den G20-Staaten

Die Antikorruptionsorganisation Transparency hat eine vergleichende Studie zum gesetzlichen Schutz von Whistleblowern in den G20-Staaten veröffentlicht. Deutschland schneidet unterdurchschnittlich ab.
Von Redaktion
22. September 2014

Erstmalig wird in der Untersuchung die Umsetzung der in den Jahren 2010 und 2012 erfolgten Selbstverpflichtungen der G20-Staaten analysiert, angemessene Maßnahmen zum gesetzlichen Schutz von Hinweisgebern zu treffen. Transparency International hat die Studie in Zusammenarbeit mit zwei australischen Universitäten und der Organisation Blueprint for Free Speech durchgeführt.

Deutschland liegt der Studie zufolge beim Whistleblowerschutz sowohl im Privatsektor als auch im öffentlichen Sektor weit unter dem Durchschnitt. So wird bemängelt, dass Deutschland über keinen gesetzlichen Schutz für Whistleblower verfügt. Lediglich Beamte können sich bei Korruptionsverdacht direkt an die Staatsanwaltschaft wenden. Deutschland erfüllt aufgrund des mangelnden Schutzes, insbesondere im privaten Sektor, weiterhin nicht die Anforderungen des Europarat-Zivilrechtsübereinkommens über Korruption.

Seit Jahren wird Berlin von OECD, G20 und Europarat zu einer Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern aufgefordert. Bereits im vergangenen Jahr veröffentlichte Transparency International einen Bericht zum Whistleblowerschutz in den EU-Mitgliedstaaten, der Deutschland erhebliche Defizite im europäischen Vergleich bescheinigte.

(Quelle: TI Deutschland)

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