Studie: Taktiken gegen Betriebsräte
25. Juni 2012
Immer wieder versuchen Unternehmer in Deutschland, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern – oder sie behindern die Arbeit bestehender Gremien. Solche Aktivitäten gegen die betriebliche Mitbestimmung sind auch im Verarbeitenden Gewerbe mehr als nur Einzelfälle, zeigen erste Ergebnisse aus einem laufenden Projekt des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.
Keine Einzelfälle
Discounter im Einzelhandel haben wiederholt mit Aktionen gegen Arbeitnehmervertretungen von sich reden gemacht. Doch auch außerhalb des privaten Dienstleistungssektors beobachten Experten bei nicht wenigen Unternehmen eine mitbestimmungsfeindliche Einstellung.
Dies zeigen erste Befunde aus einer Befragung in 130 örtlichen Bezirken der Gewerkschaft IG Metall und anderer Gewerkschaften. Sie ist nicht repräsentativ, doch haben die befragten hauptamtlichen Gewerkschafter einen guten Überblick über die Arbeitsbeziehungen vor Ort. „Es handelt sich nicht nur um Einzelfälle, doch bislang ist das Problem überschaubar“, fassen die WSI-Forscher Martin Behrens und Heiner Dribbusch ihre Ergebnisse zusammen. Mehr als der Hälfte der Befragten sind Fälle bekannt, in denen Unternehmer versucht haben, die Gründung einer Arbeitnehmervertretung zu verhindern.
Einschüchterung & Druck
Behinderungen und Repressalien gegen bereits existierende Betriebsräte kommen nach der Befragung seltener vor als Versuche, eine Neuwahl zu unterbinden. Gleichwohl sind auch sie nicht nur Ausnahmen: Gut ein Drittel der Gewerkschafter kennt Betriebe, in denen bereits existierende Betriebsräte vom Management behindert würden. Mitglieder des Betriebsrats werden gekündigt oder zum Rücktritt gedrängt. Eher selten ist die Aufspaltung des Unternehmens oder die Verlagerung respektive Schließung des betreffenden Betriebs zur Verhinderung von Mitbestimmung.
Kleinere Betriebe eher gegen Mitbestimmung
Behrens und Dribbusch fanden eine mitbestimmungsfeindliche Orientierung des Managements hauptsächlich in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten. Zudem sei sie in inhabergeführten Unternehmen weiter verbreitet. Lassen sich Unternehmer von Anwaltskanzleien unterstützen, werde mit härteren Bandagen gefochten.
Sind Betriebsräte erst einmal etabliert, entspannt sich häufig die Haltung des Managements. Jedoch: „Immer dann, wenn Beschäftigte und ihre Gewerkschaften am Status quo der Betriebsratslosigkeit rütteln, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Problemen kommt“, so die Forscher.
(PM, kp)
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