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Stimmungsbericht zum Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlicht

Aufsichtsrats- und Vorstandsvorsitzende börsennotierter deutscher Unternehmen stehen dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) eher positiv gegenüber. Das zeigt der Report 2012 des „Berlin Center of Corporate Governance“ (BCCG).
Von Redaktion
23. April 2012

Zehn Jahre nach Einführung des Deutschen Corporate Governance Kodex hat das BCCG erstmals die Einstellung der Wirtschaft zum Kodex als Instrument der Selbstregulierung gemessen. Für den Corporate Governance Report 2012 schrieb das Institut im Zeitraum vom Oktober 2011 bis Februar 2012 alle Aufsichtsratsvorsitzenden und Vorstandsvorsitzenden der 487 in Frankfurt/M. börsennotierten Unternehmen an.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) hat bislang seine Aufgabe zur Verbesserung der Unternehmensführung erfüllt. Gleichzeitig hat der Kodex das Ansehen deutscher Unternehmen im Ausland durch die Information der internationalen Kapitalmärkte über das deutsche Governance System verbessert.

Das sagt mit knapp 71 Prozent beziehungsweise gut 62 Prozent Zustimmung die klare Mehrheit der 211 vom Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) befragten Aufsichtsrats- und Vorstandsvorsitzenden der an der Frankfurter Börse notierten Unternehmen.

Positiv: Regelungskompetenzen, Konsultationsverfahren

Ein klare Mehrheit (63,3 Prozent) spricht sich entgegnen der teilweise öffentlich vorgebrachten Kritik für die Beibehaltung der Regelungskompetenz bei der Regierungskommission Deutscher Corporate Governace Kodex und gegen eine Übertragung auf den Gesetzgeber aus. Allerdings regen knapp 50 Prozent der Studienteilnehmer an, dass mit Blick auf eine stärkere verfassungsrechtliche Legitimation der Kodexarbeit beispielsweise das Bundesjustizministerium durch ein eigenes Gesetz zur Einsetzung der Kodexkommission ermächtigt wird.

Mit großer Mehrheit (95,1 Prozent) begrüßen die Aufsichtsrats- und Vorstandsvorsitzenden das im vergangenen Jahr von der Regierungskommission beschlossene Konsultationsverfahren bei Kodexänderungen, das Anfang 2012 erstmals mit großer Resonanz durchgeführt wurde.

Negativ: Änderungshäufigkeit, Befolgungsdruck, Anfechtungsrisiken

Negativ auf das Kodexklima wirkt sich der von den Unternehmen verspürte starke Befolgungsdruck aus. 41 Prozent der Studienteilnehmer sehen für sich aufgrund der hohen Erwartungshaltung von sogenannten Proxy Advisors, den Medien und den Eigenkapitalgebern einen faktischen Zwang zur Umsetzung der Kodexbestimmungen. Dies steht im Gegensatz zur Aufforderung der Regierungskommission, die Flexibilität des Kodex gegenüber einem Gesetz sinnvoll sowie gut begründet zu nutzen und eine gesunde Abweichungskultur zu etablieren. Immerhin können 25,7 Prozent der Studienteilnehmer einen Erfüllungsdruck für sich nicht nachvollziehen.

Belastend für die Gesamtbeurteilung des Kodex wirkt ebenfalls die Gefahr von Anfechtungsklagen, die 41,4 Prozent der befragten Mandatsträger sehen, wenngleich eine fast gleichgroße Gruppe von 38,6 Prozent hierin kein Problem erkennt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist für die Mehrheit der Aufsichtsräte und Vorstände die Häufigkeit der Kodexänderungen. So plädieren 51,7 Prozent für eine geringere Änderungsfrequenz.
Eine klare Mehrheit (88,1 Prozent) möchte das bisherige System von Empfehlungen
und Anregungen beibehalten.

Diskrepanzen in der Bewertung

Auffällig sind die immer wieder auftretenden Diskrepanzen in der Bewertung des Kodex durch die von der Kodexregulierung betroffenen Personen. So plädieren beispielsweise zwar beinahe alle Studienteilnehmer (95,5 Prozent) für eine Verringerung der Kodexbestimmungen, keine einzige Empfehlung oder Anregung wird aber von der Mehrheit der Befragten als überflüssig eingeordnet. Lediglich drei Empfehlungen und eine Anregung der insgesamt 106 Kodexbestimmungen werden von einer relativen Mehrheit (aller Voten ohne Berücksichtigung der neutralen Aussagen) als unzweckmäßig eingestuft. Hierzu zählt auch die bisherige Empfehlung, wonach Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen, die in diesem Jahr angepasst werden soll.

Das Berlin Center of Corporate Governance erhebt seit Einführung des Kodex unter Leitung von Prof. Dr. Axel v. Werder und in 2012 gemeinsam mit Dipl.-Kffr. Jenny Bartz jährlich bei allen an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten Unternehmen die Akzeptanz und Anwendung des Kodex und seiner Bestimmungen.

(PM, kp)

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