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Steuern: Kodex erleichtert europaweit tätigen Anlegern das Leben

Die EU-Kommission hat am Montag eine neue Quellensteuer-Leitlinie vorgelegt. Sie soll die Verfahren für grenzübergreifend tätige Anleger in der EU vereinfachen.
Von Redaktion
11. Dezember 2017

Der neue Verhaltenskodex bietet Lösungen für Anleger, die wegen der Art und Weise, wie Quellensteuern erhoben werden, zweimal Steuern auf die Erträge zahlen müssen, die sie mit grenzüberschreitenden Investitionen erzielen.

Langwierige Verfahren

Eine Quellensteuer ist eine Steuer, die an der Quelle in dem EU-Land einbehalten wird, in dem Erträge aus Investitionen, wie Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren, anfallen. Durch die Einbehaltung können die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Steuern bei grenzüberschreitenden Transaktionen ordnungsgemäß erhoben werden. Da die Einkünfte in dem Mitgliedstaat, in dem der Anleger seinen Wohnsitz hat, häufig ein weiteres Mal besteuert werden, können Probleme im Zusammenhang mit der Doppelbesteuerung auftreten. Zwar sind die Anleger berechtigt, im Falle der Doppelbesteuerung eine Erstattung zu beantragen, die entsprechenden Verfahren sind derzeit jedoch schwierig, teuer und langwierig.

Erleichterungen bei Erstattung der Quellensteuer

Die heutigen Empfehlungen, die in Zusammenarbeit mit Experten der Mitgliedstaaten ausgearbeitet wurden, sind Teil des EU-Aktionsplans für die Kapitalmarktunion und sollen das System für Investoren und Mitgliedstaaten gleichermaßen verbessern. Insbesondere zielt der Verhaltenskodex darauf ab, die Herausforderungen, vor denen kleinere Anleger bei grenzübergreifenden Geschäften stehen, zu verringern. Er soll zu schnellen, vereinfachten und standardisierten Verfahren für die Erstattung von Quellensteuern führen, wo dies möglich ist.

Umsetzung für Mitgliedstaaten freiwillig

Die Umsetzung des Verhaltenskodex ist für die Mitgliedstaaten freiwillig. Der Kodex enthält eine Bestandsaufnahme der Probleme, mit denen grenzübergreifend tätige Anleger derzeit konfrontiert sind, und zeigt auf, wie Steuerverfahren effizienter gestaltet werden können. Er gibt den Mitgliedstaaten verschiedene praktische Lösungsmöglichkeiten für zentrale Fragen an die Hand, darunter:

  • wie kleineren Anlegern geholfen werden kann, für die die Vorschriften über die Erstattung der Quellensteuer übermäßig komplex sind;

  • wie benutzerfreundliche digitale Formulare erstellt werden können, mit denen im Falle einer Überzahlung eine Quellensteuererleichterung beantragt werden kann;

  • wie den Steuerbehörden ein zuverlässiger, effektiver Zeitrahmen für die Gewährung der Quellensteuererleichterung vorgegeben werden kann;

  • wie in den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten eine zentrale Anlaufstelle für Fragen von Investoren in Bezug auf die Quellensteuer geschaffen werden kann.

(Quelle: EU-Kommission)

Autoren

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