Steuergesetze: Deutscher Bundestag bessert nach
14. Dezember 2010
Am Donnerstag, 16. Dezember 2010, berät der Bundestag den von den Regierungsparteien vorgelegten Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“.
Insbesondere sollen Steuersünder, die nur deshalb eine Selbstanzeige erstatten, weil sie eine Aufdeckung befürchten, künftig nicht mehr mit Strafbefreiung rechnen können. Das Rechtsinstrument der Selbstanzeige hat sich aber nach Einschätzung von Bundesregierung und Ermittlern bewährt und soll nicht angetastet werden.
Steuerbefreiung nur bei voller Geständigkeit
Hintergrund der Gesetzesänderung ist, dass es vor allem nach dem Ankauf von Steuerdateien eine Flut von Selbstanzeigen gegeben hat. Allerdings sei dies vor allem auf den Ermittlungsdruck der Behörden zurückzuführen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Dabei falle auf, dass sich die Anzeigen häufig ausschließlich auf das durch Medienveröffentlichungen bekannt gewordene Herkunftsland der Datenträger sowie die dort genannten Geldinstitute beschränkten. Künftig müsse eine Strafanzeige deshalb umfassend alle noch nicht verjährten Hinterziehungssachverhalte enthalten. Sie dürfe nicht als sogenannte Teilselbstanzeige auf bestimmte Steuerquellen beispielsweise in einzelnen Ländern beschränkt sein.
„Anreiz, Angaben zu berichtigen“
Sinn und Zweck der strafbefreienden Selbstanzeige ist es, den an Steuerhinterziehung beteiligten Personen einen attraktiven Anreiz zu geben, zuvor gemachte Angaben zu berichtigen. Gleichzeitig werden damit Steuerquellen im Interesse des Fiskus aufgedeckt, die den Ermittlungsbehörden ansonsten verborgen geblieben wären.
Ohne die Offenbarung der Beteiligten hätten die Steuerbeamten auch keine Ermittlungsansätze über mögliche Helfer und Mittäter. Eine Abschaffung des Instrumentes der strafbefreienden Selbstanzeige nähme den Finanzbehörden Ermittlungsmöglichkeiten.
Gesetzeslücke bei Geldwäsche soll geschlossen werden
In der Gesetzesbegründung heißt es weiter, dass Deutschland als Gründungsmitglied der Financial Action Task Force On Money Laundering (FATF) seit deren Bildung 1989 aktiv an der Erarbeitung und Weiterentwicklung der international anerkannten Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beteiligt gewesen sei und sich stets zur nationalen Umsetzung der FATF-Empfehlungen bekannt habe.
Die FATF stellte jedoch in ihrem Bericht vom 18. Februar 2010 Defizite im deutschen Rechtssystem bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fest, die auch den Vortatenkatalog des Straftatbestandes der Geldwäsche betreffen. Mit dem Gesetzentwurf sollen jetzt die festgestellten Defizite beseitigt werden, um den Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen.
(Pressemitteilung Bundestag, red)
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