Navigation
Seiteninhalt

Brüssel sagt Steuerflucht den Kampf an

Die EU-Kommission hat am Donnerstag einen Aktionsplan gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung in Europa vorgelegt. Die Brüsseler Empfehlungen sollen den Mitgliedstaaten helfen, Milliarden an Steuer-Euros einzuziehen, die durch Schlupflöcher und Hinterziehung verlorengehen oder in Steueroasen transferiert werden.
Von Redaktion
10. Dezember 2012

Etwa eine Billion Euro gehen laut dem für Steuern zuständigen EU-Kommissar Algirdas Šemeta in der EU Jahr für Jahr durch Steuerhinterziehung verloren.

Am 6. Dezember hat die Kommission Lösungsvorschläge für diesen Missstand gemacht. Als erster Schritt wurden zwei Empfehlungen angenommen, in denen die Mitgliedstaaten zu sofortigem und abgestimmtem Handeln bei bestimmten dringenden Problemen aufgefordert werden.

Steueroasen austrocknen

Mit der ersten Empfehlung sollen den Mitgliedstaaten einheitliche Kriterien an die Hand gegeben werden, um Steueroasen zu erkennen. Diese sollen auf nationale schwarze Listen gesetzt werden. Außerdem werden spezielle Maßnahmen festgelegt, mit denen diese Nicht-EU-Mitgliedstaaten dazu gebracht werden sollen, die in der EU geltenden Standards im Steuerbereich anzuwenden.

Empfehlungem gegen "aggressive tax planning"

Die zweite Empfehlung betrifft die aggressive Steuerplanung. So werden Vorschläge gemacht, wie gegen Rechtstricks und Schlupflöcher vorgegangen werden kann.

Die Mitgliedstaaten werden angehalten, ihre Doppelbesteuerungsabkommen zu verbessern, um zu verhindern, dass in Form von doppelter Nichtbesteuerung überhaupt keine Steuern mehr gezahlt werden.

Außerdem wird den Mitgliedstaaten empfohlen, eine gemeinsame allgemeine Vorschrift zur Missbrauchsbekämpfung zu erlassen, wonach missbräuchlich ausgestaltete Transaktionen mit dem einzigen Zweck der Steuerumgehung nicht anerkannt zu werden brauchen, damit nach dem tatsächlichen wirtschaftlichen Sachverhalt besteuert werden kann.

Weitere Maßnahmen

Andere geplante Initiativen des Aktionsplans sind z.B. ein europäischer Verhaltenskodex für Steuerpflichtige oder eine EU-weite Steueridentifikationsnummer.

Brüssel fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, ihre Arbeit am EU-Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung zu intensivieren. Würden nicht bald wirksame Lösungen zur Beseitigung bestimmter Diskrepanzen umgesetzt, so würden gegebenenfalls entsprechende gesetzliche Regelungen erlassen, stellt die Kommission den Mitgliedstaaten die Rute ins Fenster.

Der Aktionsplan und die Empfehlungen werden jetzt dem EU-Finanzministerrat und dem Europäischen Parlament vorgelegt.

(Quelle: EU-Kommission/ KP)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...