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Brüssel setzt Maßnahmen gegen die Steuervermeidung von Unternehmen

Die EU-Kommission hat nun ihr Maßnahmenpaket zur Steuertransparenz vorgelegt. Kernelement dieses Pakets ist der Vorschlag, für Steuervorbescheide einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten einzuführen.
Von Redaktion
23. März 2015

Wie angekündigt (vgl. Compliance-Praxis-News vom 20.2.2015) hat die Europäische Kommission am 18. März 2015 Maßnahmen zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung und missbräuchlicher Steuerpraktiken auf Unternehmensebene vorgelegt.

Transparenz bei Steuervorbescheiden

Als Kernstück des Transparenzpakets soll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei Steuervorbescheiden, die sich auf andere Mitgliedstaaten auswirken können, verbessert werden.

Die Mitgliedstaaten tauschen zurzeit nur in sehr begrenzt Informationen über Steuervorbescheide aus. Jeder Mitgliedstaat entscheidet nach eigenem Ermessen, ob ein Steuervorbescheid für einen anderen Mitgliedstaat von Belang sein könnte. Daher wissen die Mitgliedstaaten oft nicht, dass anderenorts in der EU ein Steuervorbescheid erteilt worden ist, der sich auf ihre eigene Steuerbasis auswirken könnte. Manche Unternehmen machen sich diesen Mangel an Transparenz zunutze, um ihren Steueranteil zu kürzen.

Um diesen Missstand zu beheben, schlägt die Kommission vor, den Ermessens- und Auslegungsspielraum zu beseitigen. Die Mitgliedstaaten sollen jetzt verpflichtet werden, Informationen über ihre Steuervorbescheide systematisch auszutauschen. Die Kommission schlägt feste Zeitvorgaben vor: Alle drei Monate sollen die nationalen Steuerbehörden den anderen Mitgliedstaaten einen Kurzbericht über alle von ihnen erteilten Steuervorbescheide mit grenzübergreifender Wirkung übermitteln. Die Mitgliedstaaten können dann zu einem Steuervorbescheid, der für sie von Belang sein könnte, nähere Einzelheiten anfordern.

Weitere Initiativen zur Steuertransparenz

Zum Transparenzpaket gehören weitere Vorschläge zur Erhöhung der Steuertransparenz:

  • Prüfung etwaiger neuer Transparenzanforderungen an multinationale Unternehmen

Die Kommission wird prüfen, inwieweit neue Transparenzanforderungen an Unternehmen wie die Offenlegung bestimmter Steuerinformationen durch multinationale Unternehmen sinnvoll und durchsetzbar sind. Daher wird die Kommission die möglichen Auswirkungen zusätzlicher Transparenzanforderungen genau untersuchen, um später auf einer fundierten Grundlage entscheiden zu können.

  • Reform des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung

Der Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung, in dem die Mitgliedstaaten schädliche Steuerregelungen erfassen, soll reformiert werden. Denn der Kodex hat laut Kommission an Wirksamkeit eingebüßt. Ausgefeiltere Formen missbräuchlicher Steuergestaltung auf Unternehmensebene würden von den dort aufgeführten Kriterien für schädliche Steuerregelungen nicht erfasst.

  • Quantifizierung des Ausmaßes von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung

Die Kommission und Eurostat werden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nach Wegen suchen, wie das Ausmaß von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zuverlässig geschätzt werden kann. Zuverlässige Statistiken über das Ausmaß und die Auswirkungen von Steuerhinterziehung sollen ein gezielteres Vorgehen ermöglichen.

  • Aufhebung der Zinsbesteuerungsrichtlinie

Die Kommission schlägt vor, die Zinsbesteuerungsrichtlinie aufzuheben. Ihre Bestimmungen seien inzwischen in weiterreichenden EU-Vorschriften aufgegangen, die einen umfassenden automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, einschließlich Einkünften aus Sparguthaben, vorschreiben.

Nächste Schritte

Die beiden Legislativvorschläge des Steuertransparenz-Pakets werden an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet. Der Rat beschließt über die Vorschläge nach Anhörung des Europäischen Parlaments. Die Mitgliedstaaten sollten sich bis Ende 2015 über den Vorschlag für den Informationsaustausch über Steuervorbescheide einigen, damit die Bestimmungen am 1. Januar 2016 in Kraft treten können.

Die nächste große Etappe ist der Aktionsplan zur Unternehmensbesteuerung, der noch vor dem Sommer vorgelegt werden soll.

(Quelle: EU-Kommission)

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