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Stadt Linz plant Klage gegen BAWAG

Wegen eines Franken-Swaps aus dem Jahr 2007 plant die Stadt Linz nach eigenen Angaben eine Klage gegen die BAWAG. Die Stadtverwaltung wirft der Bank mangelnde Risikoaufklärung, Wucher und arglistige Täuschung vor und fordert Schadenersatz.
Von Redaktion
31. März 2011

Dies gab Finanzstadtrat Johann Mayr am Dienstag, 29. März, in einer Pressekonferenz bekannt. Als Gründe für die Klage führen Vertreter der Stadtverwaltung „die Unwirksamkeit der Franken-Swaps für die Stadt, mangelnde Risikoaufklärung, Wucher und arglistige Täuschung“ an – die Stadt Linz fordert Schadenersatz.

„Keine Aufklärung“

2005 hatte die Finanzdirektion der Stadt Linz auslaufende Kreditlinien in einer neuen Anleihe bei der Kommunalkredit im Wert von 195 Millionen Schweizer Franken (135 Millionen Euro) zusammengefasst. Die Anleihe läuft bis 2017 und ist derzeit mit rund 0,3 Prozent verzinst. Finanzdirektor Werner Penn wollte zins- und kurssichernde Maßnahmen für diese Anleihe setzen und hatte dazu 2007 einen von der BAWAG angebotenen sogenannten „Resettable CHF linked Swap“ unterschrieben.
Bis 2009 habe der betreffende Swap der Stadt Linz Einnahmen gebracht. Im Jahr 2010 habe die Stadt Linz durch die starke Kursveränderung des Frankens drei Ausgleichszahlungen leisten müssen, die sich, abzüglich früherer Einnahmen, auf rund 10 Mio. Euro belaufen hätten. In der Folge wären halbjährliche Zahlungen zu leisten. Seitens der BAWAG habe es vor Unterzeichnung nicht die notwendige Aufklärung über die Risiken des Swaps gegeben, sagt die Stadtverwaltung nun. Wegen des desaströsen Geschäfts legt Finanzdirektor Penn seine Funktion als Finanzdirektor per Ende März zurück. Bürgermeister Franz Dobusch hat zur Prüfung aller Vorgänge das Kontrollamt eingeschaltet.

Swaps „nicht bindend“

Aus Sicht der Stadt Linz, vertreten durch Rechtsanwalt René Laurer, seien die BAWAG-Swaps „nicht bindend“. Sie hätten außerdem einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedurft und seien somit rechtsunwirksam.
„Wir fühlen uns von der BAWAG getäuscht. Die offensichtlich fehlende Risikoaufklärung von Finanzdirektor Penn durch die Bank und die völlig unausgewogenen Startbedingungen legen den begründeten Verdacht der arglistigen Täuschung und des Wuchers nahe. Das wird auch Gegenstand unserer Klage gegen die BAWAG sein“, sagt Finanzstadtrat Mayr.
Die Klage wird am 31. März 2011 dem Stadtsenat und am 7. April 2011 dem Gemeinderat der Stadt Linz zur Beschlussfassung vorgelegt.

Internes Maßnahmenprogramm

Insgesamt sind sieben Swaps bei der Stadt Linz und ihrer Immobilientochter ILG offen. Davon ist einer mit hohem Risiko behaftet – dieser ist auch Gegenstand der Klage.
Die Stadtverwaltung plant in Folge des verlustreichen Finanzgeschäfts unter anderem eine Verbesserung des Internen Kontrollsystems. Der Ausstieg aus allen Swap-Geschäften soll geprüft werden und bei Finanzierungen sollen nur mehr „konventionelle Instrumente“ eingesetzt werden.

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