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WU Wien: Rechts- und Wirtschaftsexperten diskutierten Compliance

Bereits zum vierten Mal fand am 28. September 2015 der Wiener Unternehmensrechtstag statt. Im Fokus stand das Thema „Compliance“.
Von Redaktion
01. Dezember 2015 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2015, S. 4

Das Thema Compliance beschäftigt Rechtsexperten und Unternehmer gleichermaßen. Komplexe Compliance-Regelwerke, strenge Antikorruptionsrichtlinien und Verhaltenskodizes erhöhen die Anforderungen sowohl für die Unternehmen, Manager und Mitarbeiter als auch für die Rechtsprechung.

Daher rückte Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss (Wirtschaftsuniversität Wien) und Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler (Universität Wien) als fachliche Leiter des 4. Wiener Unternehmensrechtstags die Frage nach aktuellen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf heimische Unternehmen ins Zentrum der Überlegungen.

Vor einem Expertenkreis von rund 200 Teilnehmern referierten und diskutierten sechs Vortragende das rechtliche und unternehmerische Spannungsfeld, in dem sich Compliance bewegt:

  • Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss unterstrich die Gesamtverantwortung des Vorstands für Compliance: „Compliance ist Chefsache“.

  • Univ-.Prof. Dr. Katja Langenbucher (Goethe-Universität Frankfurt) verdeutlichte am Beispiel der spezialgesetzlichen Regelungen für Banken, welche Auswirkungen das Fehlverhalten und Misstrauen in eine ganze Branche auf die Compliance-Regelungen hat.

  • Dr. Cecile Bervoets, stellv. Leiterin Compliance der FMA, skizzierte die Aufgaben ihrer Behörde bei der Beaufsichtigung der Banken und Kapitalmarkt-Akteure.

  • Univ.-Prof. Dr. Markus Roth (Universität Marburg) hob die Pflichten des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit Compliance hervor.

  • Die Frage, wie man Compliance im Konzern umsetzen kann und muss, erläuterte Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper (Universität Innsbruck).

  • Zum Abschluss des Unternehmensrechtstags fasste Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler in seinen „kritischen Anmerkungen zur Legalitätspflicht des Vorstands“ wichtige Punkte der Tagung noch einmal zusammen.

Die Tagung geht auf eine Initiative der B&C Privatstiftung zurück und hat zum Ziel, den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis zu aktuellen Fragen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts zu fördern.

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