Spediteure: Preiskartellverfahren eingestellt
25. Februar 2011
Das Kartellgericht hat das Verfahren gegen 40 Spediteure, die nach Ansicht der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ein Preiskartell gebildet haben, eingestellt. Begründung: Die Unternehmen hätten sich auf die Genehmigung für ein sogenanntes Bagatellkartell aus dem Jahr 1996 verlassen können. Damit erkennt das Gericht an, dass das Kartell bestanden hat, erklärt aber gleichzeitig, das EU-Kartellverbot sei auf den Fall nicht anwendbar. Die Entscheidung des Kartellgerichts fällt ein Jahr nach der Anzeige des Preiskartells durch die BWB.
"Schaden für den Konsumenten"
Der Generaldirektor für Wettbewerb, Theodor Thanner, erklärt dazu: "Für die BWB ist nicht nachvollziehbar, wie ein österreichisches Gericht nach einer Kronzeugenaussage und sechs Geständnissen von Spediteuren zu einer solchen Entscheidung kommen kann. Den Schaden trägt der Konsument.“ Daher bringt die BWB im Fall Rekurs beim Obersten Gerichtshof ein.
Europäische Kommission wird eingeschaltet
Die BWB wird auch die EU-Kommission als Hüterin der EU-Verträge um eine Stellungnahme zu diesem Beschluss des Kartellgerichts ersuchen. Nach Ansicht der BWB könne eine 15 Jahre alte Entscheidung eines österreichischen Gerichts nicht bestehendes EU-Recht aushebeln. Zudem sei ein "Hardcore-Kartell mit nahezu der gesamten Branche“ nach Ansicht der BWB keine Bagatelle.
In dieser Entscheidung ortet die BWB ein klares Versagen des Kartellgerichts und wird daher Rekurs beim Obersten Gerichtshof einbringen.
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