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Schaltanlagen-Kartell: Geldbußen einiger Mitglieder herabgesetzt

Das EU-Gericht hat die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte Schaltanlagen (GIS) herabgesetzt. Für Siemens Deutschland bleibt die Geldbuße von 396,6 Mio. Euro jedoch aufrecht.
Von Redaktion
03. März 2011

Mit Entscheidung vom 24. 1. 2007 verhängte die Kommission gegen 20 Gesellschaften Geldbußen in Höhe von insgesamt mehr als 750 Mio Euro wegen ihrer Beteiligung an einem Kartell auf dem Markt für gasisolierte Schaltanlagen (GIS). Das EU-Gericht hat diese Geldbußen nunmehr teilweise herabgesetzt (T-110/07 ua). Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden.

Siemens Österreich ua

Hinsichtlich der Gesellschaften Siemens Österreich KEG, Siemens Transmission & Distribution Ltd (Reyrolle), Siemens Transmission & Distribution SA (SEHV) und Magrini sieht das Gericht zunächst die Feststellung der Kommission als irrig an, dass diese Gesellschaften eine Zuwiderhandlung im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2002 begangen hätten.

Was sodann die Zurechnung des Verhaltens der am Kartell beteiligten Unternehmen und die Anwendung der Regeln der gesamtschuldnerischen Haftung für die Zahlung der Geldbußen angeht, weist das Gericht darauf hin, dass Rechtssubjekte, die sich in unabhängiger Weise an einer Zuwiderhandlung beteiligt haben und in der Folge von einer anderen Gesellschaft erworben worden sind, für ihre Zuwiderhandlung vor ihrem Erwerb selbst einstehen müssen, sofern sie nicht einfach in die erwerbende Gesellschaft eingegliedert worden sind, sondern ihre Tätigkeit als Tochtergesellschaften fortgesetzt haben. In einem solchen Fall kann der Erwerber nur dann für das nach dem Erwerb an den Tag gelegte Verhalten seiner Tochtergesellschaft verantwortlich gemacht werden, wenn diese die Zuwiderhandlung fortsetzt und die Verantwortlichkeit der neuen Muttergesellschaft nachgewiesen werden kann.

Derselbe Grundsatz ist auch auf den Fall anzuwenden, in dem die erworbene Gesellschaft vor ihrem Erwerb nicht unabhängig, sondern als Tochtergesellschaft einer anderen Unternehmensgruppe an der Zuwiderhandlung teilgenommen hat, wie es bei SEHV und Magrini der Fall war.

Das Gericht stellt weiter fest, dass die gesamtschuldnerische Haftung für die Zahlung der Geldbuße nur den Zuwiderhandlungszeitraum betrifft, in dem die einzelnen Gesellschaften eine wirtschaftliche Einheit und ein Unternehmen im Sinne des Wettbewerbsrechts bildeten. Es ist Sache der Kommission, zu bestimmen, welcher Anteil an der Zuwiderhandlung, bezogen auf einen bestimmten Zeitraum, auf jede Gesellschaft im Verhältnis zu ihren Mitgesamtschuldnern entfällt. Ohne eine entsprechende Angabe der Kommission ist davon auszugehen, dass sie die Zuwiderhandlung den Gesellschaften zu gleichen Teilen zurechnet.

Da die Kommission die verhängten Bußen nicht in Abstimmung mit der Dauer der Beteiligung der einzelnen Gesellschaften am Kartell innerhalb ein und desselben Unternehmens bemessen hat, hat sie gegen den Grundsatz der individuellen Straf- und Sanktionsfestsetzung verstoßen.

Das Gericht erklärt daher die Entscheidung der Kommission für nichtig, soweit sie die Bemessung der gegen SEHV und Magrini verhängten Geldbuße und die Bestimmung der Beträge betrifft, die von den zur VA-Tech-Gruppe gehörenden Gesellschaften gesamtschuldnerisch zu zahlen sind. Es setzt folgende Geldbußen fest:

  • Siemens Transmission & Distribution SA (SEHV) und Magrini gesamtschuldnerisch mit Schneider Electric SA: € 8,100.000,

  • Siemens Transmission & Distribution Ltd (Reyrolle) gesamtschuldnerisch mit Siemens AG Österreich, KEG, Siemens Transmission & Distribution SA (SEHV) und Magrini: € 10,350.000,

  • Siemens Transmission & Distribution Ltd (Reyrolle) gesamtschuldnerisch mit Siemens AG Österreich und KEG: € 2,250.000,

  • Siemens Transmission & Distribution Ltd (Reyrolle): € 9,450.000.

 

Siemens AG

In Bezug auf die Siemens AG weist das Gericht das gesamte Vorbringen des Unternehmens zurück und erhält den Geldbußenbetrag von € 396,562.500 aufrecht.

Alstom und Areva-Gruppe

Die gegen Alstom und die Gesellschaften der Areva-Gruppe verhängten Gelbußeben wurden vom Gericht herabgesetzt.

(Pressemitteilung des EU-Gerichts)

Links zum Volltext Pressemitteilung des Gerichts und den Volltexten der Entscheidungen:

Pressemitteilung: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2011-03/cp110015de.pdf

T110/07 (Siemens): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62007A0110:DE:HTML

T117/07 und T121/07 (Areva ua): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62007A0117:DE:HTML

 T122/07 bis T124/07 (Siemens und VA Tech Transmission & Distribution): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62007A0122:DE:HTML

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