Navigation
Seiteninhalt

Illegale Preisabsprachen: Bundeskartellamt bestraft Hersteller von Betonpflastersteinen

Wegen unerlaubter Preisabsprachen hat das deutsche Bundeskartellamt gegen 14 Hersteller von Betonpflastersteinen Bußgelder in Höhe von insgesamt 6,2 Mio. Euro verhängt. Auch 17 verantwortlich handelnde Personen wurden bestraft.
Von Redaktion
15. September 2014

Die Bußgelder betreffen Preisabsprachen für Betonpflastersteine in Nordrhein-Westfalen und benachbarten Bundesländen im Zeitraum von Ende 2006 bis Anfang 2010.

„Die Unternehmen waren Teilnehmer der sogenannten ‚Unternehmertreffen West bzw. Ost‘ in Nordrhein-Westfalen, die etwa fünfmal jährlich stattfanden“, erklärt Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes. „Unter den Teilnehmern herrschte das gemeinsame Grundverständnis, dass man sich im Vertrieb von Standard-Betonpflastersteinen für den Straßen-, Garten- und Landschaftsbau gegenseitig keinen aggressiven Preiswettbewerb mache. Nahezu alle der genannten Unternehmen nahmen an einem Marktinformationssystem ‚Betonpflastersteine‘ teil, deren Ergebnisse in den Unternehmertreffen diskutiert wurden."

Auf dieser Basis seien zu den jeweils passenden Zeitpunkten für die Jahre 2007 bzw. 2008 bis 2010 konkrete Größenordnungen von Preiserhöhungen untereinander vereinbart worden, so Mundt.

Die Organisation und Moderation der Unternehmertreffen übernahm ein Bereichsgeschäftsführer des Branchenverbandes, gegen den ebenfalls ein Bußgeld verhängt wurde.

Im Rahmen der Bußgeldfestsetzung wurde bezüglich fünf der bebußten Unternehmen mildernd berücksichtigt, dass diese mit der Behörde kooperierten. Ferner wurde mit der Mehrzahl der betroffenen Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt, was sich für diese zusätzlich bußgeldmildernd auswirkte.

In dem Verfahren gegen Hersteller von Betonpflastersteinen hatte das Bundeskartellamt im Jahr 2012 bereits Bußgelder in Höhe von rd. 2,3 Mio. Euro wegen Preisabsprachen betreffend andere Marktregionen verhängt. Dies betraf weitere sechs Unternehmen und handelnde Personen.

Insgesamt summieren sich die in dem Gesamtverfahren „Betonpflastersteine“ verhängten Bußgelder somit auf gut 8,5 Mio. Euro.

(Quelle: Bundeskartellamt)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...