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EuGH: Geldbußen gegen mehrere Unternehmen herabgesetzt

Würdigung der Kronzeugenregelung übersehen, Verstoß gegen die Gleichbehandlung, mangelnde Wiederholungstäterschaft oder sogar fehlende Beteiligung an einem Kartell: Das sind die Gründe weshalb der EuGH Geldbußen gegen einige Unternehmen herabgesetzt hat.
Von Redaktion
14. Juli 2011

Schaltanlagen-Kartell

2007 entschied die Europäische Kommission, gegen zwanzig europäische und japanische Unternehmen des Kartells für gasisolierte Schaltanlagen (GIS) Geldbußen in Höhe von insgesamt 750,71 Mio. Euro zu verhängen. GIS sind der Hauptbestandteil von Umspannwerken. Das Kartell war vom 15. April 1988 bis 11. Mai 2004 tätig. Die beteiligten Unternehmen koordinierten ihre Geschäftstätigkeit weltweit und teilten sich zudem die Marktanteile untereinander nach Kontingenten und mithilfe eines Melde- und Anrechnungsmechanismus auf.

Unter den japanischen Unternehmen wurden die höchsten Geldbußen gegen Mitsubishi Electric (118,58 Mio. Euro) und Toshiba (90,90 Mio. Euro) verhängt. Der EuGH stellte fest, dass die Kommission die japanischen und die europäischen Hersteller nicht gleichbehandelt hat, denn sie hat für Mitsubishi Electric und Toshiba (2001) und für die europäischen Unternehmen (2003) nicht dasselbe Bezugsjahr herangezogen. Die gegen die beiden betroffenen Unternehmen verhängten Geldbußen wurden aufgehoben.

Den Fuji-Konzern betreffend wies das Gericht darauf hin, dass Fuji Electric Holdings (FEH), die Holdinggesellschaft des Konzerns und Fuji Electric Systems (FES), eine der Tochtergesellschaften der Holding, der Kommission für den Zeitraum vor dem 1. Oktober 2002 wesentliche Informationen über das Kartell verschafft haben. Die Kommission hätte dies nach der Kronzeugenregelung bei der Festsetzung der Höhe der Geldbußen berücksichtigen müssen. Das Gericht verhängt daher anstelle von zwei Geldbußen von insgesamt 2,40 Mio. Euro eine einzige Geldbuße in Höhe von 2,20 Mio. Euro gegen Fuji Electric, die aus der Verschmelzung von FEH und FES am 1. April 2011 hervorgegangen ist.

(Urteil vom 12. 7. 2011, T-112/07, T-113/07, T-132/07und T-133/07)

Kautschuk-Kartell

Im Falle des Kartells von 13 Unternehmen auf dem Markt für Butadienkautschuk und Emulsionsstyrol-Butadienkautschuk (synthetische Kautschuke, die vor allem in der Reifenproduktion verwendet werden) entschied das Gericht, die Strafe gegen den italienischen Öl- und Energiekonzern Eni und dessen Tochtergesellschaft Polimeri Europa von 272,25 Millionen auf 181,5 Millionen Euro zu senken. Die Kommission hat in der angefochtenen Entscheidung nicht hinreichend substantiiert und genau nachgewiesen, dass dieselben Unternehmen im Sinne von Art. 81 EG erneut eine Zuwiderhandlung begangen hatten. Bei dem Verfahren ging es um die Festlegung von Preiszielen, die Aufteilung von Kunden durch Nichtangriffsvereinbarungen und den Austausch sensibler Geschäftsinformationen über Preise, Wettbewerber und Kunden.

Soweit die Entscheidung der Kommission Unipetrol, deren Tochtergesellschaft Kaučuk und Trade-Stomil betrifft, erklärte das Gericht sie für nichtig, da das Gericht die Beteiligung der Unternehmen als nicht erwiesen ansah. Die Geldbußen für die Kartell-Beteiligten Dow Chemical und Shell hielt es hingegen aufrecht.

(Urteil vom 13. 7.  2011, T -38/07, T-39/07, T-42/07, T-44/07, T-45/07, T-53/07, T-59/07)

Aufzugskartell

Das Gericht setzt die Geldbußen in Höhe von insgesamt mehr als 992 Millionen Euro herab, die gegen mehrere Gesellschaften der ThyssenKrupp-Unternehmensgruppe wegen Beteiligung an einem Kartell für Fahrstühle und Rolltreppen in Belgien, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden verhängt wurden. Es ging dabei um die Aufteilung der Märkte zwischen den Wettbewerbern durch Absprachen oder Abstimmung zum Zweck der Zuweisung von Angeboten und Aufträgen.

Nach Ansicht der Richter hat die EU-Kommission eine zu hohe Strafe angesetzt, weil sie die Zuwiderhandlungen der ThyssenKrupp AG und deren Tochtergesellschaften zu Unrecht als Wiederholungstaten desselben oder derselben Unternehmens ansah.

Die gegen die Gesellschaften der Unternehmensgruppen Otis, Kone und Schindler verhängten Geldbußen - rund 630 Millionen Euro - werden aufrechterhalten

(Urteil vom 13. 7. 2011, T-138/07, T-141/07, T-142/07, T-145/07, T-146/07, T-144/07, T-147/07, T-148/07, T-149/07, T-150/07, T-154/07, T-151/07)

(Text: Mag. Manuela Taschlmar)

Autoren

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Euro zu verhängen. GIS sind der Hauptbestandteil von Umspannwerken. Das Kartell war vom 15. April 1988 bis 11. Mai 2004 tätig. Die beteiligten Unternehmen koordinierten ihre Geschäftstätigkeit weltweit und teilten sich zudem die Marktanteile untereinander nach Kontingenten und mithilfe eines Melde- und Anrechnungsmechanismus auf. </p> \n<p> Unter den japanischen Unternehmen wurden die höchsten Geldbußen gegen <b>Mitsubishi Electric</b> (118,58 Mio. Euro) und <b>Toshiba</b> (90,90 Mio. Euro) verhängt. Der EuGH stellte fest, dass die Kommission die <b>japanischen und die europäischen Hersteller nicht gleichbehandelt</b> hat, denn sie hat für Mitsubishi Electric und Toshiba (2001) und für die europäischen Unternehmen (2003) nicht dasselbe Bezugsjahr herangezogen. Die gegen die beiden betroffenen Unternehmen verhängten Geldbußen wurden aufgehoben. </p> \n<p> Den <b>Fuji</b>-Konzern betreffend wies das Gericht darauf hin, dass Fuji Electric Holdings (FEH), die Holdinggesellschaft des Konzerns und Fuji Electric Systems (FES), eine der Tochtergesellschaften der Holding, der Kommission für den Zeitraum vor dem 1. Oktober 2002 wesentliche Informationen über das Kartell verschafft haben. Die Kommission hätte dies nach der <b>Kronzeugenregelung </b>bei der Festsetzung der Höhe der Geldbußen berücksichtigen müssen. Das Gericht verhängt daher anstelle von zwei Geldbußen von insgesamt 2,40 Mio. Euro eine einzige Geldbuße in Höhe von 2,20 Mio. Euro gegen Fuji Electric, die aus der Verschmelzung von FEH und FES am 1. April 2011 hervorgegangen ist. </p> \n<p> (Urteil vom 12. 7. 2011, T-112/07, T-113/07, T-132/07und T-133/07) </p> \n<p> <b>Kautschuk-Kartell</b> </p> \n<p> Im Falle des Kartells von 13 Unternehmen auf dem Markt für Butadienkautschuk und Emulsionsstyrol-Butadienkautschuk (<b>synthetische Kautschuke</b>, die vor allem in der Reifenproduktion verwendet werden) entschied das Gericht, die Strafe gegen den italienischen Öl- und Energiekonzern <b>Eni</b> und dessen Tochtergesellschaft <b>Polimeri</b> <b>Europa</b> von 272,25 Millionen auf 181,5 Millionen Euro zu senken. Die Kommission hat in der angefochtenen Entscheidung <b>nicht hinreichend substantiiert</b> und genau nachgewiesen, dass dieselben Unternehmen im Sinne von Art. 81 EG erneut eine Zuwiderhandlung begangen hatten. Bei dem Verfahren ging es um die Festlegung von Preiszielen, die Aufteilung von Kunden durch Nichtangriffsvereinbarungen und den Austausch sensibler Geschäftsinformationen über Preise, Wettbewerber und Kunden. </p> \n<p> Soweit die Entscheidung der Kommission <b>Unipetrol</b>, deren Tochtergesellschaft <b>Kaučuk</b> und <b>Trade-Stomil</b> betrifft, erklärte das Gericht sie für nichtig, da das Gericht die Beteiligung der Unternehmen als nicht erwiesen ansah. Die Geldbußen für die Kartell-Beteiligten <b>Dow Chemical</b> und <b>Shell</b> hielt es hingegen aufrecht. </p> \n<p> (Urteil vom 13. 7.  2011, T -38/07, T-39/07, T-42/07, T-44/07, T-45/07, T-53/07, T-59/07) </p> \n<p> <b>Aufzugskartell</b> </p> \n<p> Das Gericht setzt die Geldbußen in Höhe von insgesamt mehr als 992 Millionen Euro herab, die gegen mehrere Gesellschaften der <b>ThyssenKrupp</b>-Unternehmensgruppe wegen Beteiligung an einem Kartell für Fahrstühle und Rolltreppen in <b>Belgien</b>, <b>Deutschland</b>, <b>Luxemburg</b> und den <b>Niederlanden</b> verhängt wurden. Es ging dabei um die Aufteilung der Märkte zwischen den Wettbewerbern durch Absprachen oder Abstimmung zum Zweck der Zuweisung von Angeboten und Aufträgen. </p> \n<p> Nach Ansicht der Richter hat die EU-Kommission eine zu hohe Strafe angesetzt, weil sie die Zuwiderhandlungen der ThyssenKrupp AG und deren Tochtergesellschaften <b>zu Unrecht als Wiederholungstaten</b> desselben oder derselben Unternehmens ansah. </p> \n<p> Die gegen die Gesellschaften der Unternehmensgruppen <b>Otis</b>, <b>Kone</b> und <b>Schindler</b> verhängten Geldbußen - rund 630 Millionen Euro - werden aufrechterhalten </p> \n<p> (Urteil vom 13. 7. 2011, T-138/07, T-141/07, T-142/07, T-145/07, T-146/07, T-144/07, T-147/07, T-148/07, T-149/07, T-150/07, T-154/07, T-151/07) </p> \n<p> (Text: Mag. 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