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Reisende wissen wenig über europäische Fahr- und Fluggastrechte

Einer Eurobarometer-Umfrage zum Thema Passagierrechte in der EU zufolge wissen nur 43 % der EU-Bürger, die in den letzten 12 Monaten per Flugzeug, Bahn (Fernverkehr), Reisebus, Schiff oder Fähre unterwegs waren, dass es EU-Passagierrechte gibt. Eine Mehrheit kennt diese Rechte also nicht.
Von Redaktion
15. Januar 2020

Die Fahr- und Fluggastrechte werden auf EU-Ebene festgelegt. Für ihre Anwendung sorgen dann die Verkehrsunternehmen, und ihre Durchsetzung ist Sache der zuständigen nationalen Behörden. Angesichts der unterschiedlichen Praktiken in den einzelnen Ländern können Flug- oder Fahrgäste aber mitunter nur schwer überblicken, was genau zu tun ist und an wen sie sich wenden können, zumal die Reisen häufig über EU-Grenzen hinweg gehen.

Die Kommission bemüht sich bereits verstärkt darum, für mehr Klarheit über die Fahr- und Fluggastrechte zu sorgen und deren Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Zu diesem Zweck hat die Kommission Gesetzgebungsvorschläge über die Rechte von Flug- und Bahnreisenden und Leitlinien vorgelegt und informiert regelmäßig über die einschlägige Rechtsprechung. Außerdem hat die Kommission eine Sensibilisierungskampagne gestartet.

Weitere Ergebnisse der Umfrage

  • 32 % aller Befragten (einschließlich derjenigen, die in den letzten 12 Monaten nicht mit einem der genannten Verkehrsträger gereist sind) wissen, dass es in der EU Passagierrechte für Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsreisende gibt. Aber speziell von den Rechten für Flugreisende wissen nur 14 %, bei den Rechten für Bahn- und Busreisende sind es 8 % bzw. 5 %, und was den Schiffs- und Fährverkehr angeht, sogar nur 3 %. Befragte, die mit mindestens einem dieser Verkehrsträger gereist sind, wissen eher, dass es Passagierrechte gibt (43 % gegenüber 32 %), ihr Anteil liegt aber nach wie vor unter 50 %.

  • Der Prozentsatz der Reisenden, die sich vor ihrer Reise von den Verkehrsunternehmen gut über ihre Rechte informiert fühlten, ist je nach Verkehrsträger unterschiedlich. Diese Aussage trifft auf 40 % der Fluggäste, 29 % der Passagiere von Schiffen und Fähren, 26 % der Bahnreisenden und 26 % der Busreisenden zu. Bei Informationen während oder nach der Reise sind die Prozentsätze sogar noch niedriger.

  • Befragte, die bei Flugreisen Störungen erlebten, haben sich eher beschwert als die Nutzer anderer Verkehrsträger. Hier sehen die Anteile so aus: 37 % der Fluggäste gegenüber 26 % der Busreisenden, 24 % der Bahnreisenden und 18 % im Schiffs- oder Fährverkehr. Bei allen Verkehrsträgern zusammen waren es 26 %. Befragte, die auf Reisen Probleme hatten, aber keine offizielle Beschwerde einreichten (72 %), gaben als Hauptgrund dafür an, dass dies ihrer Meinung nach zu nichts führe (45 %), und an zweiter Stelle, dass der Betrag, um den es ging, zu gering war (25 %).

  • Von den Fluggästen, deren Reise in den letzten 12 Monaten nicht glatt verlief, gaben 53 % an, dass die Fluggesellschaft in irgendeiner Form Hilfe angeboten hatte (entweder Verpflegung und Getränke oder einen anderen Flug, Erstattung des Reisepreises, finanzielle Entschädigung, Unterbringung usw.), unabhängig davon, ob sich die Fluggäste beschwert hatten oder nicht. Nur 43 % der befragten Bahnreisenden und 38 % der Busreisenden und Passagiere von Schiffen und Fähren gaben an, dass die Verkehrsdienstleister bei Störungen Hilfe anboten.

  • 55 % der Befragten, die sich bei dem Verkehrsdienstleister über Störungen beschwert hatten, gaben an, dass sie mit der Behandlung ihrer Beschwerde zufrieden waren, aber nur 37 % der Befragten waren zufrieden mit der Art und Weise, in der das Verkehrsunternehmen sie über Beschwerdeverfahren informierte.

  • Eine große Mehrheit (81 %) derjenigen, die Unterstützung für einen Reisenden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität beantragt hatten (8 % der Befragten), war nach eigenen Angaben mit der Reaktion des Verkehrsunternehmens zufrieden. Von den Reisenden, die mit mehr als einem Verkehrsmittel unterwegs waren, zeigten sich weniger zufrieden (60 %).

Nächste Schritte

Die Ergebnisse der Umfrage werden in zwei Verfahren zur Annahme von Rechtsvorschriften über die Rechte von Bahn- und Flugreisenden und bei Bewertungen der Rechte von Busreisenden, der Rechte der Passagiere von Schiffen und Fähren und der Rechte von Fluggästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität einfließen. In diesem Zusammenhang wird auch die Barrierefreiheit multimodaler Dienste geprüft.
(Quelle: EU-Kommission)

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