Register der wirtschaftlichen Eigentümer: BMF verlängert Meldefrist
22. Mai 2018
Das BMF als Registerbehörde teilt auf seiner Website mit, dass der erste Lauf des automatisationsunterstützten Zwangsstrafenverfahrens auf den 16.8.2018 verschoben wird. Das bedeutet, dass die Abgabe einer erstmaligen Meldung nach dem 1.6.2018 bis zum 15.8.2018 als finanzstrafrechtlich nicht vorwerfbar behandelt wird. Eine entsprechende Information ergeht laut BMF auch an die zuständigen Abgaben- und Finanzstrafbehörden.
Als Grund für diese Verlängerung führt das BMF die außerordentlich intensive Nutzung der WiEReG-Meldeformulare an, wodurch längere Reaktionszeiten des Systems eingetreten sind, die zwischenzeitlich behoben wurden. Außerdem zeigten viele schriftliche und telefonische Anfragen bei der Registerbehörde, dass bei der Auslegung des WiEReG noch Unsicherheiten bestehen.
Meldungen außerhalb der Rush Hour bevorzugt
Trotz der umfangreichen Maßnahmen zur Verbesserung der Performance der Meldeformulare empfiehlt das BMF, Meldungen außerhalb der Zeiten mit der höchsten Systemauslastung einzubringen. Vorteilhaft wären Meldungen werktags vor 10:30 oder nach 14:30 Uhr.
Fachliche Fragen zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer können an die Hotline +43 (0) 50 233 775 (werktags von Montag bis Donnerstag, von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) oder an wiereg-registerbehoerde@bmf.gv.at gerichtet werden.
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(Quelle: LexisNexis Rechtsnews)
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