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Regierungsvorlage: Neue Job-Description für „Wertpapiervermittler“

Die Bundesregierung hat Vorschläge zu einer Neuordnung der Anlageberatungsberufe vorgelegt.
Von Redaktion
27. Juli 2011

In den letzten Jahren wurde das Vertrauen der Anleger in die Integrität und Stabilität des gesamten Marktes durch Unternehmensskandale im In- und Ausland sowie die im Jahre 2008 einsetzende Finanzkrise erschüttert.

In Reaktion auf eine Entschließung des Nationalrats vom 10. Dezember 2008 hat die Bundesregierung nun einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, mit dem das System der Anlageberatungsberufe reformiert werden soll. Das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und die Gewerbeordnung 1994 sollen entsprechend abgeändert werden.

Kernpunkte der Regierungsvorlage

Die bisher als freies Gewerbe anzusehenden Tätigkeiten eines Finanzdienstleistungsassistenten (gem § 2 Abs 1 Z 15 WAG 2007 iVm § 2 Abs 1 Z 14 GewO 1994) sollen nunmehr dem neuen reglementierten Gewerbe „Wertpapiervermittler“ (§ 94 Z 77 GewO 1994) zugeordnet werden. Wertpapiervermittler dürfen insgesamt höchstens drei Wertpapierfirmen oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen vertreten und benötigen eine besondere Ausbildung samt laufender Weiterbildung (§§ 136b ff Gewo 1994).

Wertpapierfirmen oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen sollen nur Wertpapiervermittler heranziehen dürfen, die in ein – von der FMA zu führendes – öffentliches Register eingetragen sind, und sollen für das Verschulden der Wertpapiervermittler gem § 1313a ABGB unabhängig davon haften, ob der Wertpapiervermittler den jeweiligen Geschäftsherrn offenlegt oder nicht.

Gewerbliche Vermögensberater sollen grundsätzlich zu den Tätigkeiten als Wertpapiervermittler berechtigt sein; Tätigkeiten als gebundener Vermittler gemäß § 1 Z 20 WAG 2007 sollen in diesem Fall nicht ausgeübt werden dürfen.

Die Änderungen sollen frühestens mit 1. 9. 2012 in Kraft treten.

(LexisNexis Redaktion, red)

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