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Regierung legt Brexit-Begleitgesetz vor

Österreich will Vorkehrungen treffen, sollte Großbritannien am 29. März 2019 tatsächlich ohne Austrittsabkommen aus der EU ausscheiden. Unter dem Titel „Brexit-Begleitgesetz“ hat die Regierung dem Nationalrat eine entsprechende Gesetzesnovelle vorgelegt.
Von Redaktion
05. Februar 2019

Insbesondere geht es um den Aufenthaltsstatus von in Österreich beschäftigten britischen Staatsbürgern, Bestimmungen für Studierende sowie Übergangsregelungen für britische Gesellschaften, die im Vereinigten Königreich registriert sind und einen Verwaltungssitz in Österreich haben. Auch für heimische Vorsorgekassen, die in britische Kapitalanlagefonds investiert haben, sind Übergangsfristen vorgesehen. Wirksam werden sollen die einzelnen Bestimmungen nur dann, wenn kein Vertrag zwischen der EU und Großbritannien über den Brexit zustande kommt.

Übergangsfristen für britische Gesellschaften und Vorsorgekassen

Gesellschaften, die im Vereinten Königreich registriert sind, aber ihren Verwaltungssitz in Österreich haben, sollen laut Regierungsentwurf ausreichend Zeit zur Anpassung an die geänderten Umstände erhalten. Sie werden bis Ende 2020 kollisionsrechtlich so behandelt als wäre Großbritannien noch ein EU-Mitgliedstaat. Dadurch bleibt auch die EuGH-Judikatur zur Niederlassungsfreiheit vorläufig anwendbar, wie es dazu in den Erläuterungen heißt.
Um etwaige Probleme für Betriebliche Vorsorgekassen, die ihre Gelder in britischen Kapitalanlagefonds veranlagt haben, durch den Brexit zu vermeiden, erhalten sie die Möglichkeit, diese Veranlagungen ohne Pönalzinsen bzw. Verwaltungsstrafen über einen Übergangszeitraum vermögenswahrend „abzuschichten“, bis sie die gesetzlichen Veranlagungsvorschriften erfüllen.

Erleichterter Daueraufenthalt für Briten in Österreich

Die Regierung geht davon aus, dass vom Brexit rund 11.000 in Österreich gemeldete britische Staatsbürger und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen betroffen sind. Ihnen soll die vereinfachte Erlangung eines Aufenthaltstitels nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz mit freiem Arbeitsmarktzugang ermöglicht werden. Wer sich Ende März 2019 schon mehr als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich aufgehalten hat, soll demnach auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ umsteigen können. Den anderen steht ein erleichterter Zugang zur „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ offen. Laut Erläuterungen wird in den meisten Fällen nur zu prüfen sein, ob die betreffende Person eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellt.

Zusätzliche Regelungen braucht es für im Öffentlichen Dienst beschäftigte Briten und für britische Rechtsanwälte. Ohne die vorgesehenen Sonderbestimmungen müsste etwa der Arbeitsvertrag von rund 260 Bundesbediensteten bzw. Landeslehrern umgehend gelöst werden, wobei es sich dabei insbesondere um als „Native Speaker“ eingesetztes Lehrpersonal handelt. Für neue Beschäftigungsverhältnisse soll es allerdings keine Privilegien für Briten gegenüber anderen Drittstaatsangehörigen geben. Britische Staatsbürger, die schon vor dem März in der Liste der Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltsanwärter eingetragen waren, bleiben weiter zur Berufsausübung in Österreich berechtigt. Für britische Rechtsanwalts-Gesellschaften schlägt die Regierung eine einjährige Übergangsfrist vor.

Vorkehrungen im Bildungsbereich

Im Bildungsbereich wird mit dem Gesetzentwurf sichergestellt, dass in Großbritannien studierende Österreicher weiterhin Zugang zum Mobilitätsstipendium haben und jene 14 britische Studierenden, die Studienbeihilfe in Österreich bekommen, diese weiterbeziehen können. Schließlich wird auch Vorsorge für den Fall getroffen, dass es durch den Brexit zu Problemen im Bereich der landwirtschaftlichen Marktordnung kommt.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz)

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