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RHI darf Magnesita unter Bedingungen übernehmen

Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Magnesita Refratários durch die österreichische RHI nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Der Genehmigungsbeschluss unterliegt der Bedingung, dass die sich überschneidenden Geschäftsbereiche der beiden Unternehmen auf bestimmten Märkten für Feuerfestprodukte im EWR veräußert werden.
Von Redaktion
04. Juli 2017

RHI und Magnesita sind beide Hersteller von Feuerfestprodukten, die sehr hohen Temperaturen und ätzenden oder chemisch aggressiven Umgebungen standhalten. Sie werden unter anderem bei der Herstellung von Stahl, Zement, Glas und Nichteisenmetallen als Wärmedämmung oder Auskleidung in Brennöfen, Industrieöfen und sonstigen Öfen verwendet.

Die Kommission konzentrierte sich bei ihrer Untersuchung auf den Markt für feuerfeste Grunderzeugnisse wie feuerfeste Werkstoffe auf Dolomit- oder Magnesitbasis, deren Hauptabnehmer die Stahlindustrie ist. Die Kommission stellte fest, dass Feuerfestprodukte verschiedene Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten haben und nach ihrer Form (geformt oder ungeformt), ihrem Hauptbestandteil (Dolomit oder Magnesit) und ihrer thermischen Behandlung (gebrannt oder ungebrannt) unterschieden werden können.

Die Kommission befürchtete, dass die Übernahme zu einer Verringerung des Wettbewerbs und möglicherweise zu höheren Preisen für geformte und ungeformte Feuerfestprodukte auf Dolomitbasis führen würde. Die Kommission äußerte auch wettbewerbsrechtliche Bedenken in Bezug auf geformte, ungebrannte feuerfeste Werkstoffe auf Magnesitbasis.

Vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen

Um diese wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen, bot RHI an, folgende Sparten zu veräußern:

  • das gesamte Geschäft von Magnesita auf dem Gebiet ungebrannter Feuerfestprodukte auf Magnesitbasis im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR),

  • das gesamte Dolomit-Geschäft von RHI im EWR.

Diese Vermögenswerte sind als Paket an einen Erwerber zu veräußern, der von der Kommission genehmigt werden muss. Die Veräußerung umfasst auch die Hauptbezugsquellen der für die Herstellung der Endprodukte erforderlichen Rohstoffe. Insbesondere ist im Rahmen der Abhilfemaßnahmen die Veräußerung der Dolomitmine von RHI in Italien vorgesehen sowie eine langfristige Vereinbarung, die dem Käufer der veräußerten Geschäfte den Zugang zu kritischen Rohstoffen aus einer Magnesita gehörenden Mine in Brasilien ermöglicht.

Durch diese Zusagen werden die Überschneidungen zwischen RHI und Magnesita auf den Märkten, in Bezug auf die die Kommission wettbewerbsrechtliche Bedenken geäußert hatte, vollständig beseitigt.

Die Kommission ist daher zu dem Ergebnis gelangt, dass der geplante Zusammenschluss unter Berücksichtigung der gegebenen Zusagen den Wettbewerb im EWR nicht gefährdet. Die Genehmigung des Zusammenschlusses erfolgt unter der Bedingung, dass die Verpflichtungszusagen in vollem Umfang eingehalten werden.

(Quelle: EU-Kommission)

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