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Preistransparenz: Airbnb folgt Forderungen von Konsumentenschützern

Nach Beschwerden der EU-Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden hat sich die Online-Vermietungsplattform Airbnb nun bereit erklärt, seine Preisdarstellung transparenter zu gestalten.
Von Redaktion
21. September 2018

Mangelnde Preistransparenz und andere unlautere Geschäftspraktiken

Airbnb hat sich verpflichtet, den Gesamtpreis der Buchungen einschließlich zusätzlicher Gebühren wie Service- und Reinigungsgebühren transparent darzustellen. Falls eine Berechnung des Endpreises im Voraus nicht möglich ist, will das Unternehmen den Verbraucher deutlich darauf hinweisen, dass zusätzliche Gebühren anfallen könnten.

Das Unternehmen hat sich außerdem verpflichtet, deutlich anzugeben, ob die Unterbringung von einem privaten oder einem gewerblichen Betreiber angeboten wird, da jeweils unterschiedliche Verbraucherschutzvorschriften gelten.

Klarstellung von Geschäftsbedingungen und Beseitigung gesetzeswidriger Konditionen

Airbnb hat sich zu einer Reihe von Änderungen an seinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, um sie mit den EU-Verbraucherschutzvorschriften in Einklang zu bringen:

  • Es wird deutlich gemacht, dass Verbraucher von allen verfügbaren Rechtsbehelfen und insbesondere von dem Recht Gebrauch machen können, einen Gastgeber im Fall eines persönlichen Schadens oder sonstiger Schäden zu verklagen.

  • Airbnb wird die Verbraucher deutlich darüber informieren, dass sie das Recht haben, vor den Gerichten ihres Wohnsitzlandes gegen Airbnb zu klagen.

  • Airbnb muss Verbraucher informieren, wenn es beschließt, einen Vertrag zu kündigen oder Inhalte zu entfernen, und den Verbrauchern gegebenenfalls das Recht auf Einlegung eines Rechtsmittels und auf Entschädigung einräumen.

Nächste Schritte

Bis Ende Dezember 2018 soll das Unternehmen nun seine Vorschläge fertigstellen und die Änderungen in allen für die EU und den Europäischen Wirtschaftsraum relevanten Sprachen umsetzen. Bei Verstößen können die Verbraucherschutzbehörden beschließen, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.

Hintergrund

In einem Treffen mit der Kommission und dem Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) hat Airbnb die geänderten Geschäftsbedingungen und Preisdarstellungsweisen vorgestellt. Die angeschlossenen Behörden forderten Airbnb auf, bis Ende August detaillierte Lösungen für die Einhaltung des EU-Verbraucherrechts vorzuschlagen. Sie wurden dabei von der Europäischen Kommission unterstützt.

(Quelle: EU-Kommission)

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