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Regierung will Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“

Neben Umweltschutz und Nachhaltigkeit will die Regierung nun auch Wachstum und Beschäftigung als verfassungsgesetzlich gewährleistete Staatsziele verankern. Denn der Wohlstand Österreichs und seiner Bürger müsse erhalten und ausgebaut werden.
Von Redaktion
02. Mai 2018

Der Nationalrat hat im Jahr 2013 beschlossen, über den Umweltschutz hinaus auch den Tierschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung, das Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Nutzung natürlicher Ressourcen und die Forschung als verfassungsgesetzlich gewährleistete Staatsziele zu verankern. Nun sollen auch Wachstum und Beschäftigung in diesen Katalog aufgenommen werden. Die Regierung hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorgelegt. „Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort als Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung“, heißt es im Wortlaut der Inititiave. Gleichzeitig ist vorgesehen, das entsprechende Bundesverfassungsgesetz in Bundesverfassungsgesetz über Staatsziele umzubenennen.

Begründet wird der Gesetzentwurf damit, dass der Wohlstand Österreichs und seiner Bürger erhalten und ausgebaut werden müsse und es eine wettbewerbsfähige Standortpolitik brauche, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Durch die neue Staatszielbestimmung würden die Vollzugsorgane verpflichtet, in jedem Einzelfall auch das öffentliche Interesse an einem wettbewerbsfähigen Standort, und damit auch an der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, zu berücksichtigen und mit den anderen Staatszielen zu vereinbaren. Ausdrücklich in den Erläuterungen festgehalten wird außerdem, dass sowohl öffentliche als auch private Projekte im öffentlichen Interesse sein können.

Offen gelassen ist im Gesetzentwurf das Datum des Inkrafttretens. Für einen Beschluss ist jedenfalls sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Eine ähnliche Initiative hat es bereits im Mai vergangenen Jahres gegeben, damals von Seiten der Verfassungssprecher der SPÖ und der ÖVP.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz)

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