Phosphat-Kartell: EuGH bestätigt Millionenbuße gegen Roullier-Gruppe
13. Januar 2017
Die Kommission erlegte im Jahr 2010 sechs Gruppen von Herstellern, die sich an einem Preiskartell beteiligt und über eine Zeit von mehr als 30 Jahren den Markt für Futterphosphate unter sich aufgeteilt hatten, Geldbußen in Höhe von über 175 Mio. Euro auf. Die betroffenen Unternehmen hatten im Rahmen dieses Kartells Absatzquoten nach Regionen und Kunden aufgeteilt und die Preise sowie in bestimmten Fällen die Verkaufsbedingungen abgestimmt. Der französischen Roullier-Gruppe – zu ihr gehört deren Tochtergesellschaft Timab Industries – wurde wegen ihrer Beteiligung an diesem Kartell in der Zeit von 1993 bis 2004 eine Geldbuße in Höhe von 59.850.000 Euro auferlegt.
Anders als die übrigen in das Kartell verwickelten Gruppen wollte die Roullier-Gruppe, als sie die ungefähre Höhe der Geldbuße erfuhr, die die Kommission gegen sie verhängen wollte, keinen Vergleich mit der Kommission schließen, der eine Ermäßigung von 10 Prozent der Strafe mit sich bringt. Die Kommission wandte daher das ordentliche Verfahren an.
Die Roullier-Gruppe erhob beim Gericht der Europäischen Union Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission und auf Herabsetzung der Geldbuße. Sie warf der Kommission insbesondere vor, gegen sie eine Geldbuße verhängt zu haben, die über dem Höchstbetrag der im Vergleichsverfahren veranschlagten Bandbreite liege.
Mit Urteil vom 20. Mai 2015 wies das Gericht die Klage der Roullier-Gruppe ab, wobei es im Wesentlichen ausführte, dass die Kommission die Roullier-Gruppe nicht dafür bestraft habe, dass sie sich aus dem Vergleichsverfahren zurückgezogen habe, und dass sie an die im Rahmen des Vergleichsverfahrens genannte Bandbreite nicht gebunden sei.
Die Roullier-Gruppe ist mit der Begründung des Gerichts nicht einverstanden und beantragt beim Gerichtshof die Aufhebung des Urteils des Gerichts.
Mit seinem Urteil vom 12. Jänner 2017 weist der Gerichtshof das Rechtsmittel der Roullier-Gruppe zurück und bestätigt somit die von der Kommission verhängte Geldbuße in Höhe von fast 60 Millionen Euro.
Weblink
Volltext des Urteils (Rechtssache C 411/15 P)
(Quelle: EuGH)
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