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Unerlaubte Absprachen: Bußgelder gegen Transformatoren-Hersteller verhängt

Geldbußen in Höhe von insgesamt über 24 Mio. Euro hat das Bundeskartellamt gegen ABB, Alstom, Siemens und SGB verhängt. Die Unternehmen haben sich zwischen 1999 und 2004 bei Ausschreibungen für Leistungstransformatoren abgesprochen.
Von Redaktion
21. September 2012

Das vom Bundeskartellamt verfolgte Kartell betraf Quoten- und Submissionsabsprachen für mittlere und große Leistungstransformatoren in Deutschland. Die Kartelltreffen fanden nach Erkenntnissen der Behörde im Zeitraum von Frühjahr 1999 bis März 2004 gewöhnlich am Rande von Sitzungen der AG Leistungstransformatoren des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. in Frankfurt am Main statt.

Im offiziellen Teil der Veranstaltung wurden unter anderem anhand der Verbands-Statistiken Marktbedingungen und allgemeine Preisentwicklungen besprochen. Daran anknüpfend kam es danach im inoffiziellen Teil in Kleingruppen zu projektbezogenen Gesprächen. Teilweise fanden Kartelltreffen aber auch am Vorabend von Verbands-Sitzungen sowie anlässlich von gemeinsamen Ausflügen und Betriebsbesichtigungen statt.

Zu Gesprächen zwischen den Geschäftsführern der vier Unternehmen kam es etwa ein- bis zweimal jährlich. Auf Vertriebsleiterebene trafen sich die Verantwortlichen alle zwei bis drei Monate.

Absprachen auf allen Ebenen

Bei den Absprachen gingen die Kartellmitglieder arbeitsteilig vor: Während auf der Geschäftsführerebene strategische Entscheidungen getroffen und Marktanteilsquoten für mittlere und große Leistungstransformatoren festgesetzt wurden, ging es bei den Treffen auf der Vertriebsleiterebene um Absprachen in Hinblick auf konkrete Projekte und Ausschreibungen.

Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im August 2008 eingeleitet. Grundlage des Verfahrens war eine Nachprüfung, die die Europäische Kommission am 7. und 8. Februar 2007 in mehreren EU-Mitgliedstaaten bei Herstellern von Leistungstransformatoren durchgeführt hatte. Das Bundeskartellamt übernahm die Verfolgung des nationalen Kartells in Deutschland, während die Europäische Kommission Gebietsschutzabsprachen zwischen europäischen und japanischen Herstellern verfolgte und 2009 gegen sieben Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 67,6 Mio. Euro verhängte.

Alle vier Unternehmen haben im Laufe des Verfahrens beim Bundeskartellamt Bonusanträge gestellt und dadurch eine Bußgeldreduktion erhalten. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Allerdings haben sich alle Unternehmen zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereiterklärt.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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