Flachglass-Kartell: EuGH senkt Geldbuße für Guardian deutlich
12. November 2014
Im Jahr 2007 stellte die Kommission fest, dass die Unternehmen Guardian, Asahi Glass, Pilkington und Saint-Gobain rechtswidrige Preisabsprachen für Flachglas im Europäischen Wirtschaftsraum getroffen hatten. Sie verhängte gegen Guardian eine Geldbuße von 148 Mio. Euro. Das Gericht (EuG) hat diese Entscheidung im Jahr 2012 bestätigt.
Guardian hat daraufhin beim Gerichtshof (EuGH) ein Rechtsmittel eingelegt, um die Aufhebung des Urteils des Gerichts und eine Herabsetzung der Geldbuße zu erreichen. Das Unternehmen machte u.a. geltend, dass interne Verkäufe (an zum selben Unternehmen gehörende Einheiten) ebenso zu berücksichtigen seien wie externe Verkäufe an Dritte.
Der Ausschluss der internen Verkäufe hatte eine Verringerung des relativen Gewichts von namentlich Saint-Gobain an der Zuwiderhandlung und eine entsprechende Erhöhung des relativen Gewichts von Guardian zur Folge.
Die Richter folgten dieser Argumentation. Der Gerichtshof hebt daher das Urteil der Vorinstanz teilweise auf und setzt die gegen Guardian verhängte Geldbuße von 148 Mio. Euro auf 103,6 Mio. Euro herab.
Die internen Verkäufe einer Gesellschaft auszunehmen, liefe nämlich darauf hinaus, so der Gerichtshof, dass vertikal integrierte Gesellschaften bevorzugt würden. Ihr jeweiliges Gewicht an der Zuwiderhandlung würde zum Nachteil der anderen Unternehmen verringert. Und dies auf der Grundlage eines Kriteriums, das in keiner Beziehung zu dem verfolgten Ziel - nämlich den Anteil an der Zuwiderhandlung nach der wirtschaftlichen Bedeutsamkeit angemessen zu gewichten - stünde.
Somit ist keine Unterscheidung solcher Verkäufe nach internen und externen Verkäufen vorzunehmen.
(Quelle: EuGH / KP)
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