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Parlamentsausschuss diskutiert EU-Vorschläge zur Corporate Governance

Der EU-Ausschuss des Bundesrats hat den Vorschlag der EU-Kommission, die Teilnahmerechte von Aktionären börsenotierter Gesellschaften auszubauen, grundsätzlich positiv aufgenommen. Zu einzelnen Details gab es dennoch Kritik.
Von Redaktion
03. Juni 2014

Die Europäische Kommission stellte am 10. April 2014 ein Maßnahmenpaket zur Corporate Governance börsennotierten Unternehmen in Europa vor. Letzte Woche wurden die Vorschläge im EU-Ausschuss des österreichischen Bundesrats diskutiert.
Wie bereits in den Compliance News berichtet, sieht das Brüsseler Paket Änderungen in drei wesentlichen Punkten vor:

  • verbesserte Kommunikation zwischen Gesellschaft und Aktionären;

  • mehr Transaparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Beratern, etwa durch Offenlegung der Anlagestrategie;

  • Anhebung der Transparenz und die Mitwirkungsmöglichkeiten von Aktionären hinsichtlich der Vorstandsvergütungen.

Positive Bewertung mit wesentlichen Einschränkungen

Der Vorschlag wurde grundsätzlich positiv aufgenommen, zu einzelnen Punkten gab es dennoch Kritik. So gab der Vertreter des Justizministeriums zu bedenken, der Kommissionsvorschlag würde die Verantwortung des Aufsichtsrats schwächen. Auch zeigte sich der Ressortvertreter skeptisch hinsichtlich der angedachten Regelungen über die Vorstandsvergütungen und wies auf die diesbezüglichen Besonderheiten des österreichischen Aktienrechts hin.

Auch der Experte der Arbeiterkammer ist mit dem von der Kommission präsentierten Vorschlag weniger glücklich. Die Kommission konzentriere sich bei der Unternehmensentwicklung und -kontrolle vor allem auf die Aktionäre, kritisierte er, dem Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung sowohl der Aktionäre als auch der Beschäftigten und der Öffentlichkeit werde jedoch zu wenig Beachtung geschenkt. Was die Einbindung der Depotbanken zur Verbesserung der Kommunikation betrifft, so befürchtete er zu viel Bürokratie und meinte, die Kommission lasse hier zu wenig Augenmaß walten.

Schon jetzt würden börsenotierte Unternehmen über das Internet kommunizieren. Mehr Transparenz sei zwar positiv, solange sie aber nicht verbindlich vorgeschrieben ist, sei die Bestimmung jedoch nur wenig zielführend. Seitens der Arbeiterkammer hält man es auch für den falschen Zugang, die Frage der Vergütungen verstärkt an die Hauptversammlung zu übertragen. Das sollte weiter der Aufsichtsrat machen, betonte der AK-Experte und forderte gleichzeitig die Festlegung von Kriterien ein. Es könne nicht sein, Finanzinvestoren über die Höhe der Gehälter entscheiden zu lassen und sie damit zum Gewissen der europäischen Wirtschaft zu machen, formulierte er.

Diese Anmerkungen veranlassten Bundesrat Stefan Schennach (S/W) vorzuschlagen, trotz positiver Bewertung des Vorschlags über die angesprochenen Punkte in einen politischen Dialog einzutreten. Er begrüßte aber, dass mit dem Entwurf auf EU-Ebene Neuland betreten werde und die Kommission für mehr Transparenz und Mitsprache der Aktionäre sorgen wolle. In Hinblick auf eine Wortmeldung der Bundesräte Sonja Zwazl (V/N) und Franz Perhab (V/St) meinte Schennach, es sei selbstverständlich, dass man hinsichtlich der Risikominimierung noch eine Balance finden müsse. Perhab hält es nicht für praktikabel, bei jeder Kleinigkeit eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen zu müssen. Auch Zwazl wies in diesem Zusammenhang auf die drohende zusätzliche Kostenbelastung für die Unternehmen hin.

Man kam darin überein, die Materie nochmals auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen und etwa eine Mitteilung dazu an die Kommission auszuarbeiten.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz)

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