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EU: Neuer Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder

Die EU-Kommission hat beschlossen, ihren Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder zu ändern. Durch eine Präzisierung der früheren Vorschriften soll die ethische Komponente stärker betont werden.
Von Redaktion
26. April 2011

Der Verhaltenkodex für Kommissionsmitglieder konkretisiert die den Kommissionsmitgliedern generell auferlegte Pflicht zur Unabhängigkeit und Integrität. In seinen Politischen Leitlinien für die nächste Kommission vom September 2009 hatte Kommissions-Präsident José Manuel Barroso eine Überarbeitung des Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder angekündigt „in der Hoffnung, dass dieser Kodex ein Bezugsmaßstab ist, der allen anderen EU-Organen und -Einrichtungen als Vorbild dient“.

Die überarbeitete Version des Verhaltenskodex greift die Ergebnisse mehrerer aktueller Studien der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments sowie der OECD (Post-Public Employment – Good Practices for Preventing Conflict of Interest, 2010) auf. Sie enthalten Empfehlungen dazu, wie der Verhaltenskodex der Kommission noch weiter vervollständigt und in seiner Wirkung verbessert werden kann.

Im Ergebnis hat dies zu folgenden Änderungen geführt:

  1. Es gelten klarere Regeln für politische Aktivitäten von Kommissionsmitgliedern einschließlich ihrer Mitwirkung an Wahlkämpfen.

  2. Die Vorschriften für die Aufnahme von Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Amt wurden verschärft; so wurde die Frist, innerhalb derer die Kommission bei der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit vorab zu unterrichten ist, von 12 auf 18 Monate angehoben.

  3. Die Interessenerklärungen müssen jährlich auf den neuesten Stand gebracht werden.
    Das Verfahren bei Interessenkonflikten wird klar geregelt.

  4. Die Vorschriften für die Entgegennahme von Geschenken und die Inanspruchnahme von Gastfreundschaft werden präzisiert.

  5. Ehegatten, Partner und direkte Familienmitglieder dürfen nicht im Kabinett des betreffenden Kommissionsmitglieds beschäftigt werden. 

  6. Die Ad-hoc-Ethikkommission wird in ihrem Auftrag bestärkt.

Gemäß der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission wurde das Europäische Parlament gebeten, zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen.

In dem am 20. April 2011 angenommenen Verhaltenskodex sind die Bemerkungen des Europäischen Parlaments berücksichtigt.

Quelle: EU-Kommission

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