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PSD2: Einfachere und sicherere elektronische Zahlungen

Neue Vorschriften sollen die elektronische Bezahlung von Waren und Dienstleistungen für die europäischen Verbraucher kostengünstiger, einfacher und sicherer machen.
Von Redaktion
15. Januar 2018

Die überarbeitete europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), die am 13. Jänner 2018 in Kraft getreten ist, zielt auf die Aktualisierung der europäischen Zahlungsdienste zum Nutzen von Verbrauchern und Unternehmen ab, um so mit dem sich rasch entwickelnden Markt Schritt zu halten.

Die Ziele der Neuregelung sind:

  • Verbot von Aufschlägen, bei denen es sich um zusätzliche Kosten für Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarten sowohl in Geschäften als auch elektronisch handelt;

  • Öffnung des EU-Zahlungsmarktes für Unternehmen, die Zahlungsdienste auf der Grundlage des Erhalts des Zugangs zu Informationen über das Zahlungskonto anbieten;

  • Einführung strenger Sicherheitsanforderungen für elektronische Zahlungen sowie für den Schutz der Verbraucherfinanzdaten;

  • Verbesserung der Verbraucherrechte in zahlreichen Bereichen. Dazu zählen eine reduzierte Haftung für nicht autorisierte Zahlungen und die Einführung eines bedingungslosen Erstattungsrechts („ohne Fragen“) für Lastschriften in Euro.

Diese neuen Vorschriften gelten seit dem 13. Jänner 2018. Zuvor mussten die Mitgliedstaaten sie gemäß den EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht übernehmen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten, die die Richtlinie noch nicht umgesetzt haben, auf, dies umgehend zu tun.

Hintergrund

Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2, Richtlinie (EU) 2015/2366), die von der Europäischen Kommission im Juli 2013 vorgeschlagen und von den beiden Gesetzgebern 2015 angenommen wurde, ist die letzte einer Reihe von Rechtsvorschriften, mit denen moderne, effiziente und kostengünstige Zahlungsdienste bereit gestellt und der Schutz der europäischen Verbraucher und Unternehmen erhöht werden sollen. Die Richtlinie ersetzt die Richtlinie 2007/64/EG (Richtlinie über Zahlungsdienste, PSD1), die die Rechtsgrundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für Zahlungsdienste darstellte.

(Quelle: EU-Kommission)

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