Opposition kritisiert Aufweichung bei EU-Bankenleitlinien
03. Juni 2018
Einrichtung von Compliance-Verfahren werden Pflicht
Konkret betreffen die gesetzlichen Änderungen das Bankwesengesetz sowie das Investmentfondsgesetz. Leiter interner Kontrollfunktionen müssen demnach einer Eignungsprüfung durch die Aufsichtsbehörde unterzogen werden. Ausdrücklich vorgeschrieben wird zudem die Einrichtung von Compliance-Verfahren. Weiters wird die Anforderung der Leitlinie, formal unabhängige Mitglieder im Aufsichtsorgan zu haben, im Bankwesengesetz verankert.
Kritik an Nominierung von Compliance-Beauftragtem ohne FMA-Genehmigung
Von Seiten der SPÖ hieß es im Bundesrat, der ursprüngliche Gesetzestext habe die europäischen Richtlinien bereits gut umgesetzt, doch durch den Abänderungsantrag im Nationalratsausschuss seien einige wichtige Elemente der Leitlinien nicht im Gesetz verankert.
Genannt wurden etwa Änderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit von Mitgliedern des Vergütungsausschusses sowie Abweichungen beim Nominierungsausschuss (beides Suborgane des Aufsichtsrats).
Außerdem wurden massive Bedenken dagegen angemeldet, dass nunmehr eine Nominierung der Compliance-Beauftragten ohne Bewilligung durch die Finanzmarktaufsicht vorgesehen ist. Mangelnde Kontrolle sei einer der Hauptgründe für „Finanzdesaster“ wie Lehmann und Hypo gewesen, so die Oppositionspartei.
ÖVP und FPÖ: Gesetz bringt mehr Gestaltungsfreiheit
Die Regierungsparteien zeigten sich dagegen überzeugt, dass der Gesetzesantrag mehr Gestaltungsfreiraum schaffe, ohne die strengen Bestimmungen für Banken zu ändern.
Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs sieht als Ziel des Gesetzes, die notwendige Rechtssicherheit herzustellen. Ziel sei es aber nicht, die Leitlinien der EU zu 100 Prozent zu erfüllen. Golden Plating - die Übererfüllung von EU-Vorgaben - werde dadurch vermieden, unterstrich Fuchs. ÖVP und FPÖ stimmten mehrheitlich für den Antrag.
(Quelle: Parlamentskorrespondenz)
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