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Online-Kreditanbieter: Nur 30 Prozent bestehen Prüfung

Die Informationspolitik beim Vertrieb von Krediten über Websites lässt zu Wünschen übrig. Nur rund 30 Prozent der europaweit von der EU-Kommission kontrollierten Angebote betreiben eine völlig transparente Informationspolitik. Kunden, die entsprechende Verträge eingehen, stellen im Nachhinein allzuoft fest, dass die Sache doch teurer wurde als zunächst erwartet, kritisiert Brüssel.
Von Redaktion
11. Januar 2012

Im September 2011 wurde EU-weit ein sogenannter "Sweep" (siehe Kasten) von einschlägigen Websites, durchgeführt. Die Fragestellung lautete: Erhalten Verbraucher die ihnen gemäß dem EU-Verbraucherrecht zustehenden Informationen, bevor sie einen Verbraucherkreditvertrag unterschreiben?

Die Ergebnisse

Nur 30 Prozent der insgesamt 562 überprüften Websites bestanden die Kontrolle der Einhaltung der einschlägigen verbraucherrechtlichen Vorschriften; für 70 Prozent, also 393 Websites, wurde eine weitere Überprüfung angesetzt. Die drei häufigsten Mängel waren:

  • Fehlende Angaben in der Werbung für Verbraucherkredite: Auf 258 der überprüften Websites (46 Prozent) enthielt die Werbung nicht alle gemäß der Verbraucherkreditrichtlinie obligatorischen Angaben, z. B. die Angabe des effektiven Jahreszinses, die für einen Vergleich verschiedener Angebote unerlässlich ist, Angaben dazu, ob eventuell verpflichtende Nebendienstleistungen (z. B. eine Versicherung) bei den angegebenen Gesamtkosten bereits berücksichtigt wurden, oder Angaben über die Kreditlaufzeit.

  • Fehlen wichtiger Angaben im Angebot: Auf 244 Websites (43 Prozent) fehlten klare Angaben zu einzelnen Bestandteilen der Gesamtkosten, z. B. zur Zinsart (fest, variabel oder gemischt), gegebenenfalls zur Vertragslaufzeit und zu einigen der mit dem Kredit verbundenen Kosten (z. B. Abschlussgebühr).

  • Auf 116 Websites (20 Prozent) war die Darstellung der Kosten irreführend, d. h., diese wurden falsch oder auf eine Art und Weise dargestellt, die den Verbraucher täuschen könnte, z. B. durch die Art der Preisberechnung oder dadurch, dass der Verbraucher nicht darüber informiert wird, dass zu den Kosten für den eigentlichen Verbraucherkredit noch Kosten für eine obligatorische Versicherung kommen.

Wie geht es jetzt weiter?

Jetzt folgt die Durchsetzungsphase: In den kommenden Wochen und Monaten werden die nationalen Behörden die Unternehmen kontaktieren und sie um Klarstellung ersuchen bzw. zur Korrektur ihrer Websites auffordern. Kommen die Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach, können je nach anwendbarem nationalen Recht rechtliche Schritte eingeleitet werden, die zur Verhängung von Geldstrafen oder sogar zur Schließung der betreffenden Websites führen können.

Die nationalen Aufsichtsbehörden sind aufgefordert, der Europäischen Kommission bis zum Herbst 2012 Bericht zu erstatten. Die Kommission wird über die Ergebnisse berichten.

Was ist ein "Sweep"?

Das großangelegte Kontrollverfahren „Sweep“ ist eine von der EU geleitete und von den nationalen Aufsichtsbehörden gleichzeitig durchgeführte konzertierte Aktion zur Durchsetzung von EU-Recht, bei der ein bestimmter Sektor im Hinblick auf Verletzungen der Verbraucherrechte überprüft wird. Der Sweep für Verbraucherkredite fand im September 2011 statt. Die im Rahmen von Verbraucherkreditverträgen bei den Finanzeinrichtungen ausstehenden Beträge beliefen sich im Jahr 2010 auf über 600 Milliarden Euro.

Sechs Länder (Italien, Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei und Schweden) führten eine tiefergehende Untersuchung von insgesamt 57 der überprüften Websites durch – den „Sweep-Plus“. Die dabei ermittelten Probleme bezogen sich hauptsächlich auf vorvertragliche Informationen und Vertragsklauseln.

(PA, EU-Komission, red)

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