"Format": Verwaltungsstrafen für AUA-Vorstände
10. Juni 2011
Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hat einen Strafbescheid der FMA kürzlich bestätigt, wonach AUA-Chef Peter Malanik und sein früherer Kollege Alfred Ötsch gegen das Börsegesetz verstoßen haben.
Sie hätten die Aktionäre unverzüglich darüber informieren müssen, dass Scheich Al Jaber Ende April 2008 doch nicht bei der Fluglinie einsteigen wolle. Eine Ad-hoc-Meldung des Unternehmens sei aber erst Tage später nach Erscheinen eines entsprechenden Berichts im „Profil“ erfolgt.
Malanik und Ötsch müssen nun je 36.000 Euro Verwaltungsstrafe zahlen. Gegenüber "Format" haben sie angekündigt, die Strafen beim Verwaltungsgerichtshof bekämpfen zu wollen.
Autoren

Redaktion
Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance Welt. Unser Ziel ist es Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu u...