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FMA & E-Control kooperieren bei Kontrolle der Energiegroßhandelsmärkte

Im Energiegroßhandel unterliegen unterschiedliche Produkte der getrennten Überwachung durch FMA und E-Control. Diese haben nun eine engere Zusammenarbeit beschlossen.
Von Redaktion
10. Juli 2012

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA und die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) haben heute ein Kooperationsabkommen zur Beaufsichtigung der Energiegroßhandelsmärkte in Österreich abgeschlossen.

Die EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiemarktes (REMIT) legt fest, dass der Marktmissbrauch bei als Spotprodukten gehandelten Energiegroßhandelsprodukten (Waren) durch die E-Control zu verfolgen ist, Marktmissbrauch bei als Finanzinstrumenten gehandelten Energiegroßhandelsprodukten (Derivate) hingegen durch die FMA.

Da Derivate- und Spotmarkt aber eng und vielfältig miteinander verknüpft sind, erfordert dies eine enge Zusammenarbeit der beiden zuständigen Aufsichtsbehörden.

Das Kooperationsabkommen regelt laut einer Aussendung der beiden Behörden die Formen der Zusammenarbeit, den institutionalisierten Informationsaustausch sowie die gegenseitige Hilfestellung bei laufender Überwachung und Verfolgung von Missbrauchsfällen.

Die Vorstände der E-Control, Walter Boltz und Martin Graf, begrüßen die zukünftige Kooperation: „Das ist ein absolut wichtiger Schritt. Die enge Zusammenarbeit der beiden Aufsichtsbehörden gewährleistet eine bestmögliche Überwachung des Energiegroßhandels. Die E-Control wird den Energiegroßhändlern gemeinsam mit der FMA genau auf die Finger schauen.“ Und der FMA-Vorstand, Helmut Ettl und Kurt Pribil, erklärte dazu: „Dieses Kooperationsabkommen ist ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der Effizienz und Effektivität der Aufsicht in diesem für die österreichische Volkswirtschaft so wichtigen Bereich.“

(Quelle: FMA)

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