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Österreich beschließt Informationsaustausch mit Guernsey in Steuersachen

Österreich hat mit der Vogtei Guernsey ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen abgeschlossen.
Von Redaktion
26. November 2014

Mit der britischen Kanalinsel Guernsey besteht aufgrund des Steueroasen-Charakters Guernseys kein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen. Der Abschluss eines solchen Abkommens wird aus rechtspolitischer Sicht auch nicht für zweckmäßig erachtet.

Das vorliegende Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen aber wurde auf Initiative Guernseys abgeschlossen und liegt auch im österreichischen Interesse, weil sich Österreich zur Erfüllung des neuen OECD-Standards hinsichtlich steuerlicher Transparenz und Amtshilfebereitschaft (Bankauskünfte) verpflichtet hat.

Das Abkommen folgt in größtmöglichem Umfang, d.h. soweit dies mit den wesentlichen außensteuerlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musters für bilaterale Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen.

Dieses Abkommen gilt in Österreich für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer und in Guernsey für die Einkommensteuer (income tax) und die Steuer auf Gewinne aus der Veräußerung von Eigentum an Wohnraum (dwellings profits tax).

Das Abkommen ist mit 23. 11. 2014 in Kraft getreten; seine Bestimmungen finden Anwendung auf Steuern für alle Steuerzeiträume, die nach dem 31. 12. 2014 beginnen.

Hinweis

Im Hinblick auf den Abschluss dieses Abkommens wurde Guernsey vom BMF auch bereits in die Liste der Staaten mit umfassender Amtshilfe mit Stand 1. 1. 2015 aufgenommen; siehe dazu Compliance Praxis-News vom 29. September 2014.

(LexisNexis Rechtsredaktion)

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