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OGH zur Pfändung von Maschinen

Die vom Pfandbesteller eigenmächtig oder zumindest ohne Kenntnis des Pfandgläubigers vorgenommene Entfernung der Pfandzeichen führt nicht jedenfalls zum endgültigen Pfandverlust.
Von Redaktion
23. Mai 2014

Im vorliegenden Fall (OGH, 23. 4. 2014, 5 Ob 233/13w) hatte ein Eisengießereiunternehmen der Klägerin mehrere in seiner Produktionshalle betriebene Maschinen sowie ein Spektrometer verpfändet.

Die Bekanntmachung der Verpfändung erfolgte durch Zettel im DIN A4-Format, die mit Klebeband an den Pfandsachen befestigt wurden. Im folgenden, einjährigen Zeitraum bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Pfandschuldners befanden sich die Hinweise nicht ununterbrochen auf den Pfandobjekten. Zum Teil fielen die Zettel wegen Wärmebildung und Verschmutzung von selbst herunter, zum Teil wurden sie kurzzeitig entfernt. Die Pfandvermerke wurden jedoch immer wieder neu angebracht. Einen Tag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Pfandschuldners ließ die Klägerin die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Vermerke durch neue „blütenweiße“ Zettel ersetzen.

Der beklagte Insolvenzverwalter erkannte das Pfandrecht der Klägerin nicht an und verkaufte die verpfändeten Maschinen. Im vorliegenden Verfahren verlangte die Klägerin vom Beklagten eine Zahlung in Höhe des Veräußerungserlöses.

Abweichend von den Vorinstanzen gab der Oberste Gerichtshof der Klage statt. Der OGH bejahte letztlich das Absonderungsrecht der Pfandgläubigerin, weil die Pfandzeichen jedenfalls zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung auf den Maschinen angebracht waren.

Ob in der Neuherstellung abgelöster oder entfernter Pfandvermerke eine anfechtbare Rechtshandlung iSd § 31 IO liegen könnte, müsse nicht geklärt werden, so die Richter. Für den dafür maßgeblichen Zeitraum von sechs Monaten vor Insolvenzeröffnung stehe nur fest, dass vorhandene Zettel durch neue ersetzt wurden. In Hinblick auf die getroffene Negativfeststellung könne aber nicht davon ausgegangen werden, dass auch die Neuherstellung fehlender Pfandvermerke in diese Zeit fällt.

(Quelle: LexisNexis Rechstredaktion/ OGH)

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