Navigation
Seiteninhalt

OGH: Verschmelzungsverträge ohne notarielle Beurkundung ungültig

Der OGH hat erstmals klargestellt, dass § 222 des Aktiengesetzes im Sinne einer Notariatsaktspflicht zu verstehen ist: Ohne notarielle Beglaubigung bleibt selbst ein unterschriebener Verschmelzungsvertrag bloßer Entwurf.
Von Redaktion
03. April 2014

Zur Frage, ob § 222 des Aktiengesetzes als Anordnung einer Notariatsaktspflicht zu verstehen ist, liegt nun eine erste Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vor (OGH 20. 2. 2014, 6 Ob 21/14b).

Der OGH stellt fest:

  1. Gemäß § 222 AktG bedarf der Verschmelzungsvertrag der „notariellen Beurkundung“. Die „notarielle Beurkundung“ in § 222 AktG ist im Sinn einer Notariatsaktspflicht zu verstehen. Die Errichtung eines Notariatsaktes ist Wirksamkeitsvoraussetzung des Verschmelzungsvertrags. Daher ist selbst der unterfertigte Verschmelzungsvertrag nur ein Entwurf, solange er nicht in Notariatsaktsform errichtet ist. Die Form unterscheidet daher Vertrag und Entwurf.

  2. Die Anmeldung der Verschmelzung darf nicht vor Abschluss des Verschmelzungsvertrags vorgenommen werden. Der Verschmelzungsstichtag, auf den eine Schlussbilanz aufzustellen ist, darf höchstens neun Monate vor der Anmeldung liegen. Sofern ein Verbesserungsauftrag gem § 17 FBG möglich und die Anmeldung daher nicht abzuweisen ist, bleibt der Zeitpunkt der unvollständigen Anmeldung der für die Fristenberechnung maßgebliche Zeitpunkt.

Zu den Mängeln, die eine Verbesserung ausschließen, zählt aber unter anderem das Fehlen des Verschmelzungsvertrags. Ist der Verschmelzungsvertrag unterfertigt, aber nicht in Notariatsaktsform errichtet, ist daher kein Verbesserungsauftrag möglich. Der Eintragungsantrag ist abzuweisen und die Verschmelzung muss – gegebenenfalls mit Schlussbilanz auf einen anderen Stichtag und daher auch mit einem geänderten Verschmelzungsvertrag (Verschmelzungsstichtag) – neu angemeldet werden.

(LexisNexis Rechtsredaktion / KP)

Autoren

{"uuid":"7b2a8f0b73bf4827ae0d2001cbf98b59","username":"-Redaktion@autorenprofil.at","firstname":" ","lastname":"Redaktion","emailAddress":"-Redaktion@autorenprofil.at","created":"2020-07-28T16:06:44.777Z","edited":"2023-12-05T08:43:48.584Z","fullname":" Redaktion","salutation":"","pretitle":"","posttitle":"","companyname":"","companylink":"http://compliance.lexisnexis.at/Insider/unternehmen/Sonstige/LexisNexisOesterreich.html","premium":false,"website":"www.lexisnexis.at","vita":"Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu unterstützen. Bitte lassen Sie uns jederzeit Ihr wertvolles Feedback zukommen.","linkedin":"https://www.linkedin.com/company/lexisnexis-%C3%B6sterreich/","facebook":"https://www.facebook.com/LexisNexisAT","jet_abo":"","open":true,"opencompany":"LexisNexis Österreich","openemail":"kundenservice@lexisnexis.at","profilephoto":{"uuid":"46037a30930a4f62b6bd4469943497d2","path":"/782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg","fields":{"name":"782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg","description":"LexisNexis Österreich"}},"path":"https://www.compliance-praxis.at/Insider/Menschen/Person.html?pid=7b2a8f0b73bf4827ae0d2001cbf98b59"}
782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...

{"name":"OGH: Verschmelzungsverträge ohne notarielle Beurkundung ungültig","contenttype":"text/html","templateName":"content-page","headmeta":"<meta charset=\"utf-8\">\n<meta http-equiv=\"X-UA-Compatible\" content=\"IE=edge\">\n<meta name=\"viewport\" content=\"width=device-width, initial-scale=1\">\n\n\n\n\n\n <title>OGH: Verschmelzungsverträge ohne notarielle Beurkundung ungültig</title>\n \n\n <meta name=\"description\" content=\"Der OGH hat erstmals klargestellt, dass § 222 des Aktiengesetzes im Sinne einer Notariatsaktspflicht zu verstehen ist: Ohne notarielle Beglaubigung bleibt selbst ein unterschriebener Verschmelzungsvertrag bloßer Entwurf.\"/>\n\n <meta property=\"og:image\" content=\"/bilderpool/News/preise-kommunalnet-vergaberecht.jpg\"/>\n <meta property=\"og:image:height\" content=\"348\"/>\n <meta property=\"og:image:width\" content=\"580\"/>\n <meta property=\"og:site_name\" content=\"CompliancePraxis\"/>\n <meta property=\"og:url\" content=\"/Themen/Aktuelles_Meinung/Archiv/OGH-_Verschmelzungsvertraege_ohne_notarielle_Beurkundung_un.html\"/>\n <meta property=\"og:type\" content=\"website\"/>\n <meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\">\n <meta property=\"og:description\" content=\"Der OGH hat erstmals klargestellt, dass § 222 des Aktiengesetzes im Sinne einer Notariatsaktspflicht zu verstehen ist: Ohne notarielle Beglaubigung bleibt selbst ein unterschriebener Verschmelzungsvertrag bloßer Entwurf.\"/>\n","title":"OGH: Verschmelzungsverträge ohne notarielle Beurkundung ungültig","teaser":"Der OGH hat erstmals klargestellt, dass § 222 des Aktiengesetzes im Sinne einer Notariatsaktspflicht zu verstehen ist: Ohne notarielle Beglaubigung bleibt selbst ein unterschriebener Verschmelzungsvertrag bloßer Entwurf.","pagecontent":"<p> Zur Frage, ob § 222 des Aktiengesetzes als Anordnung einer Notariatsaktspflicht zu verstehen ist, liegt nun eine erste Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vor (OGH 20. 2. 2014, 6 Ob 21/14b). </p> \n<h2>Der OGH stellt fest:</h2> \n<p> \n <ol> \n <li> <p> Gemäß § 222 AktG bedarf der Verschmelzungsvertrag der „notariellen Beurkundung“. Die „notarielle Beurkundung“ in <a href=\"https://www.jusline.at/222_Notarielle_Beurkundung_des_Verschmelzungsvertrags_AktG.html\" target=\"_blank\">§ 222 AktG</a> ist im Sinn einer Notariatsaktspflicht zu verstehen. Die Errichtung eines Notariatsaktes ist Wirksamkeitsvoraussetzung des Verschmelzungsvertrags. Daher ist selbst der unterfertigte Verschmelzungsvertrag nur ein Entwurf, solange er nicht in Notariatsaktsform errichtet ist. Die Form unterscheidet daher Vertrag und Entwurf. </p></li> \n <li> <p> Die Anmeldung der Verschmelzung darf nicht vor Abschluss des Verschmelzungsvertrags vorgenommen werden. Der Verschmelzungsstichtag, auf den eine Schlussbilanz aufzustellen ist, darf höchstens neun Monate vor der Anmeldung liegen. Sofern ein Verbesserungsauftrag gem <a href=\"http://www.jusline.at/17_Verbesserung_FBG.html\" target=\"_blank\">§ 17 FBG</a> möglich und die Anmeldung daher nicht abzuweisen ist, bleibt der Zeitpunkt der unvollständigen Anmeldung der für die Fristenberechnung maßgebliche Zeitpunkt. </p></li> \n </ol> </p> \n<p> Zu den Mängeln, die eine Verbesserung ausschließen, zählt aber unter anderem das Fehlen des Verschmelzungsvertrags. Ist der Verschmelzungsvertrag unterfertigt, aber nicht in Notariatsaktsform errichtet, ist daher kein Verbesserungsauftrag möglich. Der Eintragungsantrag ist abzuweisen und die Verschmelzung muss – gegebenenfalls mit Schlussbilanz auf einen anderen Stichtag und daher auch mit einem geänderten Verschmelzungsvertrag (Verschmelzungsstichtag) – neu angemeldet werden. </p> \n<p> (LexisNexis Rechtsredaktion / KP) </p>","sidecolumn":null,"storiesmain":null,"storiesoverview":null,"headerimage":"","headertitle":"<h1 class=\"contentheader \">OGH: Verschmelzungsverträge ohne notarielle Beurkundung ungültig</h1>","stoerercontainer":null,"stoerercontainer2":null,"stoererwerbebanner":"","insiderheads":null,"overviewunternehmenimage":null,"overviewunternehmentitle":null,"buttonviewall1":null,"buttonviewall2":null,"superelement":null,"topstory":null,"netzwerkpartnerlogoleiste":"","metadata":"<div class=\"info\"><eval>>partials/themes-startpage/newsauthors data=(renderNewsAuthors \"26\" userinfo)</eval>\n<br>03. April 2014</div>","footnotes":"<div class=\"footnote v-spacer footnote-editor-preview d-none\"></div>\n","eventsmain":null,"eventsoverview":null,"eventsoverviewjson":null,"event":"","eventdates":"000-000","footer":"<footer class=\"d-flex flex-column flex-xl-row\">\n\t<span class=\"sr-only\">Footer</span>\n\t<ul class=\"nav footer-nav flex-row pb-4 pb-xl-0 w-100\" id=\"footernavigation\" role=\"navigation\">\n\t\t\t\t\t\t\t</ul>\n\t<div class=\"copyright flex-md-shrink-1 text-left text-md-right\">\n\t\t\t\t<img src=\"/static/compliance_praxis/files/images/LexisNexis.png\" alt=\"LexisNexis\">\n\t\t<p></p>\t</div>\n</footer>\n","footerglobal":"<eval>{cpConfigLoader \"global\" \"footer\"}</eval>","footerjson":null,"onetrust":null,"ogimagefallback":null,"ogimagefallbackheight":null,"ogimagefallbackwidth":null,"cpcouponlist":null,"taggedthemes":["Banken- und Versicherungen","Bau","Gesundheits- und Sozialwesen","Handel","Industrie","Energieversorgung, Verkehr, Logistik","Öffentliche Verwaltung","Pharma","Produktion","Wirtschaftsrecht","Richtlinien"],"taggedcategories":["Aktuelles & Meinung"],"taggedorganizers":[],"taggedexhibitors":[],"taggedlecturers":[],"taggedmoderators":[],"taggedparticipants":[],"taggedauthors":["26"],"taggedmagazine":[],"taggedmagazinepage":"","taggedadvertorial":[],"taggingcontainer":null,"authorsdetails":"<div><eval>>partials/content-page/authorsdetails</eval></div>","participantsdetails":null,"contactsdetails":null,"portalapp":"cpshop,cprelatedarticles,","sidecolumninsider":null,"sidecolumnthemen":null,"sidecolumnevents":null,"sidecolumnglobal":"\t<eval>{cpConfigLoader \"stoerer\" \"sidecolumnthemen\"}</eval>\n\t\t\t\t\t\t<eval>> partials/applications/cprelatedarticles applicationtag=\"cprelatedarticles\"</eval>\n\t\t\t","sidecolumntop":"<div class=\"row\"></div>","sidecolumnbottom":"<div class=\"row\"></div>","premium":null,"oecov":null,"textimage":null,"upcompanytaggedevents":null,"upcompanyadvertorialarticles":null,"personprofile":null,"cms_id":3395,"usermodule":null,"cpuseraccount":null,"meshroles":["anonymous"],"taggingusers":null,"magentoshopapp":"\n"}