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Neues ORF-Programm: Wettbewerbsbehörde legt Einspruch ein

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat Berufung gegen einen Bescheid der Kommunikationsbehörde eingelegt, der das neue Spartenprogramm des ORF unter Auflagen genehmigte. Die Auflagen seien nicht umfassend genug, moniert die BWB.
Von Redaktion
01. Juni 2011

Im Dezember 2010 beantragte der ORF die Genehmigung eines Angebotskonzeptes für ein Informations- und Kulturspartenprogramm sowie ein damit im Zusammenhang stehendes Online-Angebot. Der neue Sender trägt den Arbeitstitel „ORF Info Plus“ und soll folgendes Programm abdecken: Information, Zeitgeschichte/Wissenschaft und Bildung, Kultur/Religion, Bühne für Österreichs Kunstschaffende.

Von der Kommunikationsbehörde KommAustria wurde er unter Auflagen am 18. Mai 2011 genehmigt. Dagegen wird die BWB nun Berufung einlegen.

Auflagen nicht weitreichend genug

Die BWB hat laut eigenen Angaben nach Zustellung der Entscheidung der KommAustria nochmals alle Mitbewerber eingeladen, zur Entscheidung Stellung zu nehmen. Nach eingehender Analyse der Entscheidung der KommAustria und nach mehreren mit Mitbewerbern geführten Gesprächen ist die Behörde zum Schluss gekommen, gegen die Entscheidung der KommAustria zu berufen.

Die von der Kommunikationsbehöde vorgeschlagenen Auflagen reichen nach Ansicht der BWB derzeit nicht aus, Wettbewerb und Medienvielfalt in diesem Sektor sicherzustellen. Insbesondere scheinen folgende zusätzliche Maßnahmen bzw. Auflagen erforderlich:

  • Klare Differenzierung zwischen dem ORF und dem neuen Programm, was die Namen betrifft

  • Inhaltlich Positionierung als Spartenprogramm durch Beschränkung der Ausstrahlung von Filmen und fiktionalem Programm

  • Stärkere Beschränkungen und Vorgaben für die Vermarktung von Werbung auf dem geplanten Angebot Informations- und Kulturspartenprogramm

Quelle: BWB

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