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Neues Korruptionsstrafrecht: Brandstetter zieht Bilanz

Die mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 eingeführten Ausweitungen der Korruptionsbestimmungen in der Strafverfolgung haben sich nach Ansicht von Justizminister Wolfgang Brandstetter bewährt.
Von Redaktion
13. Oktober 2016

Justizminister Wolfgang Brandstetter hat einen Evaluierungsbericht zum Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 (KorrStrÄG 2012) vorgelegt.

Demnach sind die betreffenden Fallzahlen bei den Staatsanwaltschaften gestiegen, als Folge der Novelle gab es mehr Anklagen und gerichtliche Erledigungen. Brandstetter hob überdies den generalpräventiven Aspekt hervor.

Positive Auswirkungen habe das Korruptionsstrafrecht auch in Bezug auf internationale Verträge und generell auf die Wahrnehmung Österreichs im internationalen Kontext. So sei es Österreich aufgrund der Gesetzesänderungen möglich gewesen, dem Strafrechtsübereinkommen des Europarats gegen Korruption (UNCAC) beizutreten und damit einen weiteren wichtigen Schritt in der internationalen Zusammenarbeit beim Kampf gegen Korruption zu setzen, heißt es in dem Bericht an das Parlament.  

Die im Jahr 2012 beschlossenen Änderungen betrafen vor allem die Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit und die Gleichstellung von Amtsträgern mit Schiedsrichtern, eine Ausweitung und Definition des Amtsträgerbegriffs, der nunmehr auch Abgeordnete umfasst, Verschärfungen und Klarstellungen beim Delikt der Geschenkannahme sowie eine Erweiterung und Nachschärfung beim Tatbestand des sogenannten „Anfütterns“.

Erweiterung der Amtsträgereigenschaft wirkt sich am stärksten aus

Ein Blick auf die Statistik zeigt die praktischen Auswirkungen dieser Änderungen. So können 12 Prozent der 2013 an das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung herangetragenen Fälle auf die neue Gesetzeslage zurückgeführt werden. Zu Buche schlugen sich dabei vor allem die Erweiterung der Amtsträgereigenschaft auf Organe und Mitarbeiter öffentlicher Unternehmen, aber auch der „Anfütterungstatbestand“. 2014 und 2015 waren bereits 15 Prozent aller Fälle von den Änderungen betroffen.

Die Änderungen im Bereich der Definition des Amtsträgerbegriffs und die Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit hatten aber auch einen Anstieg der Zahl der gerichtlichen Urteile zur Folge. Während 2012 noch drei Urteile zu den betroffenen (alten) Bestimmungen ergingen, sprachen die Gerichte 2013 nach den neuen Bestimmungen bereits 22 Urteile (vier davon Freisprüche) aus. 2014 waren es bereits 173 gerichtliche Erledigungen (127 Schuldsprüche und 46 Freisprüche) – auf die Steigerung wirkte sich hier vor allem die Wiener Parkpickerlaffäre aus –, 2015 wurden 74 Urteile verzeichnet (23 davon Freisprüche).

Auch Anstieg der Fälle von Geschenkannahme

Zu einem Mehranfall seit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen kam es auch beim Delikt der Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten und Beauftragten. Insgesamt fielen im Jahr 2013 13 Strafsachen, im Jahr 2014 28 Strafsachen und 2015 37 Strafsachen bei den Staatsanwaltschaften an. 2014 wurden fünf und 2015 vier Anklagen eingebracht, auf deren Basis bisher drei Verurteilungen und vier Freisprüche ergingen. 2013 wurden 38 Personen als Beschuldigte geführt, im Jahr darauf waren es 89 und 2015 64.  

Weblink

Evaluierungsbericht (III-310 d.B.)

(Quelle: Parlamentskorrespondenz)

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