Neuer Leitfaden erläutert elektronische Rechnungslegung an den Bund
12. Juli 2013
Vertragspartner von Bundesdienststellen sind ab 1. 1. 2014 verpflichtet, Rechnungen für Warenlieferungen oder Dienstleistungen an die Dienststellen des Bundes in Form einer E-Rechnung zu stellen.
Kein Papier mehr
Bereits seit 1. 1. 2013 sind solche Rechnungen möglich und erwünscht. Für die E-Government-Anwendung „E-Rechnung an den Bund“ (www.erb.gv.at) werden nur strukturierte elektronische Rechnungen im XML-Format akzeptiert.
Von der E-Rechnung an den Bund sind vor allem die Vertragspartner von Bundesdienststellen umfasst, die ihre elektronischen Rechnungen selbst erstellen. Aber auch bei einer Übermittlung der Rechnungen durch einen Dritten (z.B. externe Buchhaltung, Steuerberater, Serviceprovider) hat die Einbringung nach den Bestimmungen des § 5 IKT- Konsolidierungsgesetz (IKTKonG) zu erfolgen.
Dementsprechend sind daher auch die Finanzbuchführungs-Software-Hersteller aufgefordert, in ihren Produkten die Anforderungen an die E-Rechnung an den Bund zu berücksichtigen.
Leitfaden für die Wirtschaft
Das BMF hat nun einen ausführlichen „Leitfaden für die Wirtschaft“ verfasst, in dem vor allem auf die technischen Fragen wie Datenformate, digitale Signatur, Beilagen zu E-Rechnungen, Umsetzungsvarianten (z.B. auch Rechnungsübermittlung durch Dritte), Voraussetzungen bezüglich Hardware und Software etc.) näher eingegangen wird.
Weblinks
Der Leitfaden ist – ebenso wie andere zusätzliche Informationen zum Thema (Onlineratgeber, Kontaktmöglichkeiten, FAQs etc) – unter www.erb.gv.at bzw auf der Website des BMF (www.bmf.gv.at) unter dem Reiter „E-Government“ – „E-Government Projekte“ abrufbar.
(LexisNexis Rechtsredaktion)
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