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Neuer Leitfaden erläutert elektronische Rechnungslegung an den Bund

Bundesdienststellen akzeptieren ab 2014 Rechnungen nur mehr in elektronischer Form. Papierrechnungen werden dann nicht mehr akzeptiert. Das Finanzministerium hat nun einen „Leitfaden für die Wirtschaft“ zur E-Rechnung publiziert.
Von Redaktion
12. Juli 2013

Vertragspartner von Bundesdienststellen sind ab 1. 1. 2014 verpflichtet, Rechnungen für Warenlieferungen oder Dienstleistungen an die Dienststellen des Bundes in Form einer E-Rechnung zu stellen.

Kein Papier mehr

Bereits seit 1. 1. 2013 sind solche Rechnungen möglich und erwünscht. Für die E-Government-Anwendung „E-Rechnung an den Bund“ (www.erb.gv.at) werden nur strukturierte elektronische Rechnungen im XML-Format akzeptiert.

Von der E-Rechnung an den Bund sind vor allem die Vertragspartner von Bundesdienststellen umfasst, die ihre elektronischen Rechnungen selbst erstellen. Aber auch bei einer Übermittlung der Rechnungen durch einen Dritten (z.B. externe Buchhaltung, Steuerberater, Serviceprovider) hat die Einbringung nach den Bestimmungen des § 5 IKT- Konsolidierungsgesetz (IKTKonG) zu erfolgen.

Dementsprechend sind daher auch die Finanzbuchführungs-Software-Hersteller aufgefordert, in ihren Produkten die Anforderungen an die E-Rechnung an den Bund zu berücksichtigen.

Leitfaden für die Wirtschaft

Das BMF hat nun einen ausführlichen „Leitfaden für die Wirtschaft“ verfasst, in dem vor allem auf die technischen Fragen wie Datenformate, digitale Signatur, Beilagen zu E-Rechnungen, Umsetzungsvarianten (z.B. auch Rechnungsübermittlung durch Dritte), Voraussetzungen bezüglich Hardware und Software etc.) näher eingegangen wird.

Weblinks

Der Leitfaden ist – ebenso wie andere zusätzliche Informationen zum Thema (Onlineratgeber, Kontaktmöglichkeiten, FAQs etc) – unter www.erb.gv.at bzw auf der Website des BMF (www.bmf.gv.at) unter dem Reiter „E-Government“ – „E-Government Projekte“ abrufbar.

(LexisNexis Rechtsredaktion)

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