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Deutsche Mittelständler wollen maßvollere und transparantere EU-Gesetzgebung

Die deutsche „Arbeitsgemeinschaft Mittelstand“ hat in einer Stellungnahme zehn Maßnahmen für eine bessere Rechtsetzung auf EU-Ebene formuliert.
Von Redaktion
18. Februar 2014

Das Positionspapier (siehe Kasten) der AG Mittelstand (ein Zusammenschluss verschiedener Wirtschaftsverbände) enthält konkrete Vorschläge zur Verbesserung der europäischen Rechtsetzung. Es soll unter anderem aufgezeigt werden, wie die Akzeptanz der EU bei Bürgern und Wirtschaft „wiederhergestellt“ werden könne.

Gefordert wird eine „strengere Beachtung der Kompetenzgrenzen der EU und des Subsidiaritätsprinzips“. Bei der Rechtsetzung sollten demnach die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und ihre Auswirkungen insbesondere auf KMU stärker geprüft werden.

Bürokratische Lasten seien zu minimieren, Folgenabschätzungen zu optimieren. Als Beispiel werden hier etwa Bestimmungen wie die Geschlechterquote in Unternehmen sowie die Richtlinie zur Offenlegung nicht finanzieller Informationen genannt.

„Um das Demokratieprinzip zu stärken“ solle auch die delegierte Rechtsetzung durch die Europäische Kommission auf das absolut notwendige Maß reduziert werden. Öffentliche Konsultationen und das sogenannte Trilog-Verfahren zwischen Rat, Parlament und Kommission zur Aushandlung von Gesetzgebungsakten sollten transparenter gestaltet werden.

Den Forderungen schließt sich auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) an. Der DIHK beobachtet die Vorgänge in Brüssel schon seit einiger Zeit kritisch und bemängelte etwa bei der EU-Frauenquote, der Datenschutzgrundverordnung oder der CSR-Richtlinie „Fehlentwicklungen“.

Vor allem „überbordende Regulierung“ kritisieren die Vertreter der deutschen Industrie.

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(Quelle: DIHK)

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