Neue Sozialversicherungs-Werte 2017
05. September 2016
Die wichtigsten veränderlichen Werte für das Jahr 2017 werden voraussichtlich betragen:
Hinweis zur täglichen Geringfügigkeitsgrenze: Mit dem Meldepflicht-Änderungsgesetz wurde beschlossen, dass zur Vereinfachung der Lohnverrechnung die tägliche Geringfügigkeitsgrenze ab 1. 1. 2017 abgeschafft wird. In Zukunft tritt die Vollversicherung grundsätzlich nur mehr dann ein, wenn der Dienstnehmer aus einem oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen ein Entgelt bezieht, das die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschreitet.
Verringerung des Arbeitslosenversicherungs-Beitrages (AlV-Beitrag):
Bezieher niedriger Einkommen, die pflichtversichert sind (also vor allem Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge im letzten Lehrjahr etc.), haben nur einen verringerten AlV-Beitrag zu leisten. Die maßgebliche monatliche Beitragsgrundlage (Entgelt) beträgt ab der Beitragsperiode Jänner 2017 voraussichtlich:
Der vom Dienstgeber zu tragende Anteil am AlV-Beitrag beträgt unverändert 3 % der Beitragsgrundlage.
(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)
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