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Neue Sozialversicherungs-Werte 2017

Die OÖGKK hat für Dienstgeber die wichtigsten veränderlichen Sozialversicherungswerte für das nächste Jahr zusammengestellt.
Von Redaktion
05. September 2016

Die wichtigsten veränderlichen Werte für das Jahr 2017 werden voraussichtlich betragen:

SV-Beiträge 2017 Tabelle 1, © LexisNexis
SV-Beiträge 2017 Tabelle 1

Hinweis zur täglichen Geringfügigkeitsgrenze: Mit dem Meldepflicht-Änderungsgesetz wurde beschlossen, dass zur Vereinfachung der Lohnverrechnung die tägliche Geringfügigkeitsgrenze ab 1. 1. 2017 abgeschafft wird. In Zukunft tritt die Vollversicherung grundsätzlich nur mehr dann ein, wenn der Dienstnehmer aus einem oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen ein Entgelt bezieht, das die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschreitet.

Verringerung des Arbeitslosenversicherungs-Beitrages (AlV-Beitrag):

Bezieher niedriger Einkommen, die pflichtversichert sind (also vor allem Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge im letzten Lehrjahr etc.), haben nur einen verringerten AlV-Beitrag zu leisten. Die maßgebliche monatliche Beitragsgrundlage (Entgelt) beträgt ab der Beitragsperiode Jänner 2017 voraussichtlich:

SV-Beiträge 2017 Tabelle 2, © LexisNexis
SV-Beiträge 2017 Tabelle 2

Der vom Dienstgeber zu tragende Anteil am AlV-Beitrag beträgt unverändert 3 % der Beitragsgrundlage.

(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)

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