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Neue Leitlinien zu MiFID-Anforderungen an die Compliance-Funktion

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) „zu einigen Aspekten der MiFID-Anforderungen an die Compliance-Funktion“ veröffentlicht. Diese Leitlinien werden nunmehr von der FMA angewandt.
Von Redaktion
29. Januar 2013

Die Leitlinien beinhalten praktische Erläuterungen zur Compliance-Funktion, welche von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen einzurichten ist, um für die Einhaltung der Wertpapiervorschriften im Unternehmen zu sorgen. Es wird erläutert, in welcher Form Compliance-Beauftragte die für das Wertpapiergeschäft zuständigen Bereiche zu unterstützen und zu beraten haben, welche personellen und sonstigen Ressourcen (z.B. Budget) Compliance-Beauftragten zur Verfügung zu stellen sind, und welche Befugnisse den Compliance-Beauftragten und ihren Mitarbeitern einzuräumen sind.

Bei diesen Leitlinien handelt es sich um eine Auslegung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) bzw. der auf dieser europarechtlichen Grundlage erlassenen nationalen Vorschriften – in Österreich dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007.

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